Pressespiegel

Lebensraum der Fische bedroht

Mainpost vom 24.11.2011

Drama im Bachbett der Streu zeigt die Problematik der Wasserarmut - Appell an Betreiber von Kraftwerken

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Ausmaß der Zerstörung ist nicht absehbar

Donau Post: Landesfischereiverband warnt vor übereilt genehmigten Wasserkraftwerken

Regensburg. Wer Medizin braucht, geht zum Arzt. Wer verklagt wird, muss vor Gericht. Wer ein Wasserkraftwerk plant, muss aber keinen Biologen fragen, ob das Überhaupt geht. Der Landesfischereiverband befürchtet, dass geplante neue Wasserkraftwerke verheerende Schäden in den heimischen Ökosystemen anrichten werden, weil die Genehmigungen nicht von Fachleuten erteilt werden müssen. Ein entsprechendes Manifest wurde gestern vom Landesfischereiverband (LFV) am Badewehr bei Pielmühle vorgestellt.

Die Energiewende weckt neue Begehrlichkeiten an den bayerischen Fließgewässern. Rund 40000 kleine und große stauwerke gibt es schon. Laut EU-Verordnung sollen alle überflüssigen Wehre abgerissen werden, um möglichst viel vom ursprünglichen Lebensraum zurückzugewinnen. Wo man nichts verbessern kann, weil ein Wehr aus wasserwirtschaftlicher Sicht notwendig ist, darf sich zumindest nichts zum Nachteil auch nur einer bedrohten Tier- oder Pflanzenart ändern. Jedenfalls aus Brüsseler Sicht.

Jede neue Turbine ist eine tödliche Falle
Aus bayerischer Sicht sollen die bereits genehmigten Wehre demnächst in großem Umfang mit neuen Wasserkraftwerken ausgestattet werden. Die Landesregierung will damit ihre selbst gesteckten Ziele bei der Umsetzung des ErneuerbareEnergien-Gesetzes (EEG) erreichen. Das Problem: Jede neue Turbinenschaufel ist eine tödliche Gefahr für die absteigenden Fische. Verstümmelt oder komplett zerhackt treiben sie unterhalb der Staustufen, anstatt sich fortzupflanzen. Die derzeit besten technischen Lösungen beschädigen rund zehn Prozent der absteigenden Individuen - nach Studien der Hersteller und Betreiber. Der Fischereiverband hat mit eigenen Untersuchungen bis zu 30 Prozent Schadensquote ermittelt.
Sind 10 oder 30 Prozent mehr verletzte und tote Fische nun eine Verschlechterung oder nicht? Für den Diplom-Agraringenieur Johannes Schnell, beim LFV als Referent für Arten- und Gewässerschutz tätig, ist die Frage keineswegs so lächerlich, wie sie sich anhört. Denn es kommt bei der Genehmigung solcher Kraftwerke oft nicht darauf an, was Fakt ist, sondern was ein Gutachter schreibt. "Und der muss laut Gesetz nichts von Ökologie verstehen. Kenntnisse in Wasserwirtschaft reichen".
Zur Wasserwirtschaft gehören hauptsächlich die Betreiber von Wasserstraßen oder Wasserkraftwerken. Wenn die sich die Umweltverträglichkeit der eigenen Bauvorhaben selbst genehmigen können, ist das so, als würden Apotheker sich die Rezepte selbst schreiben. Als Paradebeispiel für solche Verflechtungen gilt unter Bayerns Umweltschützern der geplante Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen. Das Wehr von Pielmühle ist zwar kleiner, dafür aber anschaulicher.

"Nicht verhindern, sondern ökologisch richtig gestalten"
Aktuell läuft am Landratsamt Regensburg eine Art Bauvoranfrage von drei privaten Investoren, und die müssen jetzt alle erforderlichen Unterlagen sammeln, wobei das flussökologische Gutachten aller Voraussicht nach nicht von einem Ökologen stammen wird. Das jedenfalls berichtete Dr. Josef Paukner, Sprecher der Donau-Naab-RegenAllianz (Donarea). Der LFV hat deshalb ein Schreiben an alle Landtagsfraktionen geschickt, um auf das gegenwärtige Verfahren hinzuweisen. Ziel soll es sein, neue Wasserkraftwerke nicht zu verhindern, sondern zu helfen, sie umweltverträglich zu realisieren.
-nop-
 

Fischer gegen neue Wasserkraftwerke

Süddeutsche Zeitung vom 27. 10. 2011
München - Die Fischer in Bayern haben sich gegen einen Ausbau der Wasserkraft im Freistaat ausgesprochen. "Nahezu alle Flüsse und Bäche hier werden bereits über die ökologischen Grenzen' hinaus für die Produktion von Wasserstrom genutzt", sagte der Präsident des Landesfischereiverbands Bayern, Manfred Braun, bei der Präsentation einer Resolution zur Wasserkraft in Regensburg. ( "Die Potenziale für neue Wasserkraftwerke sind so gut wie erschöpft." Ein Ausbau um 15 Prozent, wie er im Zuge der Energiewende vorgesehen ist, steht für Braun "in völligem Widerspruch zu allen bisherigen und geplanten Maßnahmen des Natur- und Gewässerschutzes". Als Beispiel führte er Pläne für ein neu es' Wasserkraftwerk an einem Wehr im Regen nahe Regensburg an. Die Fischer zählten hier im Jahresverlauf 34 Fischarten, die den Regen aufwärts wandern, darunter so seltene wie den 'Streber oder den Frauennerfling. "Das Kraftwerk wäre eine immense Bedrohung für diese Arten", sagte Braun, "es würde alle Bemühungen um ihren Erhalt zunichte machen." Der Landesfschereiverband vertritt mehr als 130 000 Angler und Berufsfischer in 800 Fischereivereinen. cws
 

Gestörte Lebensräume: Neues bayerisches Wassergesetz ignoriert Vorgaben zum Artenschutz

Süddeutsche Zeitung vom 26. 10. 2011
München - Es ist noch gar nicht so lange her, da war beispielsweise die Nase ein Allerweltsfisch, der in fast jedem Bach und Fluss in Bayern vorkam: Inzwischen sind die Nasen so selten geworden, dass sie auf der Roten Liste stehen, so wie die Bachforelle, die Äsche und die meisten anderen heimischen Fischarten. Ein Grund, sagt der Artenschützer und Grünen-Politiker Christian Magerl, ist die Tatsache, dass die Staatsregierung die Minimalvorgaben des Bundes für den Artenschutz unterläuft. So im neuen bayerischen Wassergesetz, dessen Entwurf jetzt der CSU-Umweltpolitiker Otto Hünnerkopf und sein liberaler Kollege Tobias Thalhammer präsentiert haben.
Alle Fachleute sagen, dass es die intensive Landwirtschaft ist, die Nasen, Äschen, Bachforellen und anderen Fischarten das Überleben schwer macht. Viele Bauern lassen keinen Abstand zwischen ihren Feldern und Bächen, Flüssen oder Seen. Das bedeutet, dass nicht nur Dünger und Pflanzenschutzmittel in die Gewässer gelangen. Sondern immer mehr Erdreich. Dadurch werden die Lebensräume der Fische empfindlich gestört. Der Bund hat in seinem Wasserhaushaltsgesetz die Konsequenz daraus gezogen und schreibt einen Fünf-Meter-Abstand zwischen Äckern und Gewässern vor.
Ganz anders der Freistaat. Er weigert sich beharrlich, diese Vorgabe in sein Landesrecht zu übernehmen. Zwar weiß man bei CSU und FDP genau, dass die intensive Landwirtschaft eine Ursache für das Fischarten-Sterben ist. Hünnerkopf und Thalhammer haben das bei der Präsentation des Gesetzesentwurfs offen eingeräumt. Gleichwohl setzen CSU und FDP beim Artenschutz weiter auf freiwillige Kooperationen mit den Bauern. "Denn" so Hünnerkopf, "so schlimm ist die Situation ja noch nicht." Dabei hat doch der Fischereiverband unlängst vorgerechnet, dass die Fläche der Maisäcker in Bayern binnen Jahresfrist um 30000 Hektar zugenommen hat, weil der Maisanbau viel lukrativer für die Bauern ist als jedes Umweltprogramm. Der Grünen-Mann Magerl, der auch Chef des Umweltausschusses im Landtag ist, fordert, dass der Freistaat endlich die,Vorgabe des Bundes übernimmt und den Fünf-Meter-Abstand zwischen Gewässern und Äckern vorschreibt.
Christian Sebald

Bau-Auswüchse im Schutzgebiet

Süddeutsche Zeitung vom 26. 10. 2011
Das Wasserschutzgesetz von 2010 müssen CDU und FDP nach eineinhalb jahren nachbessern. Unter anderem hätten es einige Landwirte zu bunt getrieben und in Wasserschutzgebieten gebaut, um Ausgleichszahlungen zu erhalten.
von Sebastian Horsch

München - Klar, es habe Schwachstellen gegeben, Vor zwei jahren, als alles so schnell gehen musst. Doc mit den Änderungen, die CSU und FDP für das bayerische Wassergesetz ausgearbeitet haben, sei es "nun ein Meilenstein", sagte Tobias Thalhammer, umweltpolitischer Sprecher des Landtags FDP.
Gemeinsam mit dem CSU-Abgeordneten Otto Hünnerkopf präsentierte Thalhammer gestern den Gesetzentwurf. Dabei gibt es drei gravierende Änderungen.

Das Wasserschutzgesetz von 2010 müssen CSU und FDP nach eineinhalb Jahren nachbessern. Unter anderem hätten es einige Landwirte zu bunt getrieben und in Wasserschutzgebieten gebaut, um Ausgleichszahlungen zu erhalten.
München - Klar, es habe Schwachstellen gegeben. Vor zwei Jahren, als alles so schnell gehen musste. Doch mit den Anderungen, die CSU und FDP für das Bayerische Wassergesetz ausgearbeitet haben, sei es nun "ein Meilenstein", sagte Tobias Thalhammer, umweltpoHtischer Sprecher der Landtags-FDP.
Gemeinsam mit dem CSUAbgeordneten Otto Hünnerkopf präsentierte Thalhammer gestern den Gesetzesentwurf. Dabei gibt es drei gravierende Änderungen.
Erstens: Durch eine engere Formulierung sollen Landwirten Anreize genommen werden, in Wasserschutzgebieten Anlagen zu errichten.
Zweitens: Es sollen keine neuen Wasserschutzgebiete innerhalb bebauter Ortsteile mehr ausgewiesen werden.
Drittens: Auch für private Wassergewinnungsanlagel! meist Mineralwasserhersteller - soIien wieder Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden können.
Zur Vorgeschichte: 2010 hatten CSU und FDP den ursprünglichen Gesetzesentwurf gegen massiven Widerstand von SPD und Grünen durchgeboxt. Kurz vor In~ krafttreten eines Bundesgesetzes, das einen, Schutzstreifen von fünf Metern zwischen Äckern und Gewässern vorschreibt, brachte die Koalition den eigenen Erlass auf den Weg. Ohne Schutzstreifen, gegen den die Landwirte damals sturmgelaufen waren, allerdings befristet auf zwei Jahre. Die laufen im März ab. Einen Schutzstreifen soll es auch diesmal nicht geben, die Grünen kündigen deshalb bereits Widerstand in Form von Änderungsanträgen an.
Eine der Neuerungen des Gesetzes 2010 war, dass die Schutzmaßnahmen, die eine landwirtschaftliche Nutzung im Wasserschutzgebiet möglich machen, nicht mehr der Landwirt selbst bezahlen muss, sondern der Wasserversorger. So mancher Bauer scheint sich davon einen finanziellen Vorteil erhofft zu haben. "Wir mussten oft betonen, dass nur der tatsächliche Mehraufwand getragen wird", sagte Hünnerkopf. Diesen "Auswüchsen" soll nun die engere Formulierung entgegenwirken. Eine Ausnahme seien Fälle, in Däne ganze Landstriche Wasserschutzgebiete seien und der Landwirt kaum ausweichen könne. In dieser Situation würde man "einen Konsens finden" sagte Hünnerkopf.
In bebauten Gebieten sollen hingegen grundsätzlich keine Wasserschutzgebiete mehr entstehen. Dort sei schließlich sowie kein hundertprozentiger Schutz schon deshalb im Wald besser aufgehoben. Die Immobilien-Eigentümermüssten dagegen starke starke Nutzungseinschränkungen in Kauf nehmen. "Sie dürfen beispielsweise keine Dachrinnen aus Zinn oder Kupfer anbringen", sagte Thalhammer. Zudem kenne er Schicksale, in denen Kreditlinien gestrichen wurden, weil sich ein Gebäude plötzlich in einem Wasserschutzgebiet befand.
Viele Mineralwasserhersteller würden sich dagegen sehr über ein Schutzgebiet um ihren Brunnen freuen - trotz möglicher Ausgleichszahlungen an Bauern. Das haben einige wohl klar zum Ausdruck gebracht, nachdem ihnen diese Möglichkeit 2010 genommen worden war. Ab 2012 soll das nun wieder möglich sein.

Sebastian Horsch


 

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Kormoran-Schlafplatzzählung 2010/11

Der aktuelle Bericht des Bayerischen Landesamtes für Umwelt "Der Winterbestand des Kormorans in Bayern, Ergebnisse der Schlafplatzzählung 2010/2011" steht ab sofort als Download zur verfügung.