2 Projekte zur Sicherung einer nachhaltigen fischereilichen Nutzung und Bewirtschaftung im Sinne der Hege
2.1 Erarbeitung von Leitlinien zum Fischbesatz
In einer vom Menschen geschädigten Umwelt macht der Artenschwund nicht vor Gewässern halt. Weil es vielerorts keine selbst erhaltenden, natürlichen Fischbestände mehr gibt und die anthropogenen Einflüsse als dauerhaft zu betrachten sind, führt oft kein Weg an Besatzmaßnahmen vorbei. Besatz mit bedrohten Fischarten hat in vielen Fällen die lokalen Bestände vor dem völligen Aussterben bewahren können. Moderne Besatzpolitik ist durch Nachhaltigkeit sowie prioritäre Berücksichtigung des Gewässer- und Artenschutzes gekennzeichnet. Klare gesetzliche Vorgaben schränken möglichen Missbrauch und potenzielle negative Folgen erheblich ein. Fischerei und Gesetzgeber haben aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt. Programme zur Erhaltung und zum Wiederaufbau bedrohter bzw. erloschener Bestände dienen den Gewässerökosystemen und der nachhaltigen Nutzung gleichermaßen.
Der Wandel der Zeit hat es mit sich gebracht, dass die meisten Gewässer heute von Angelvereinen und nicht, wie früher, von Berufsfischern bewirtschaftet werden. Daraus haben sich veränderte Rahmenbedingungen – insbesondere auch für den gesetzlichen Auftrag der Hege – ergeben, die sich nicht an Gewinn oder Verlust orientieren müssen, sondern für einen standortgerechten, artenreichen, gesunden Fischbestand zu sorgen haben. Besonders dort, wo Kormorane verstärkt auftreten, wird oftmals mehr besetzt als entnommen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Besatzmaßnahmen per se „unsinnig“ sind, vielmehr kann dem gesetzlichen Auftrag zur Hege anderweitig nicht mehr nachgekommen werden. Allein der Erhalt einer bedrohten Fischart, z.B. der Äsche, rechtfertigt diese Maßnahmen. Das Referat für Arten- und Gewässerschutz hat bezüglich einer modernen Bewirtschaftung von Fischgewässern Leitlinien erarbeitet, die im Februar 2008 im Rahmen einer Broschüre veröffentlicht wurde. In der Broschüre werden Grundlagen und zeitgemäße Überlegungen zum Fischbesatz umfangreich erläutert. Neben allgemeinen Hinweisen gibt es auch konkrete Handlungsanleitungen für die Durchführung von Besatzmaßnahmen.
Darüber hinaus hat das Referat für Arten- und Gewässerschutz des LFV Bayern an einer bundesweiten Besatzbroschüre des Verbandes Deutscher Fischereiwissenschaftler und -verwaltungsbeamter mitgewirkt.
Projektdurchführung: M. v. Siemens Link auf Besatzbroschüre
2.2 Vorschläge für Hege Besatz auf Basis der Datenbank staatlicher Fischereirechte
Es wurde im Rahmen eines neuen Projekts zur Auswertung der langjährig von den Pächtern der staatlichen Fischereirechte erhobenen Besatz- und Fangdaten mit der Sichtung, Zusammenfassung und Vorauswertung des umfangreichen Materials begonnen. Es erwies sich jedoch, dass in der bis ins Jahr 2000 zurückreichenden Access-Datenbank, in die in den vergangenen Jahren die Angaben der Pächter eingespeist worden war, aufgrund der leider oft wenig präzisen Angaben der Fischereivereine zahlreiche Lücken und z.T. auch unplausible Daten enthalten sind, welche durch fundierte Schätzungen und Extrapolationen korrigiert und ergänzt werden müssen, um eine weitergehende Auswertung zu ermöglichen. Diese notwendigen Einzelfallbetrachtungen, die oft erst im Zuge der Auswertung evident werden, sind jedoch zeitaufwendig und verzögern daher die Zusammenschau bzw. den Vergleich größerer Gewässersysteme in verschiedenen Regionen oder Bezirken. Erst dann können sinnvoller Weise Schlussfolgerungen in Hinblick auf Besatzempfehlungen, Bewirtschaftungsstrategien oder auch den Einfluss fischfressender Vögel abgeleitet werden.
2.3 Abschätzung der Fischbiomasse in Stauhaltungen größerer Fließgewässer mit Hilfe der Hydroakustik
Zwischen Mai 2006 und Mai 2007 wurden mit Hilfe des verbandseigenen Hochleistungsecholotes (SIMRAD EY 500) in Teilbereichen der Flussstauhaltungen Dettelbach (Main, Unterfranken) und Geisling (Donau, Oberpfalz) per nächtlicher Aufzeichnung vom fahrenden Boot umfangreiche Datenerhebungen durchgeführt. Ziel der Untersuchungen war es, die Fischbestände hinsichtlich ihrer Biomassen zu beschreiben und die beiden Stauhaltungen mit einander zu vergleichen. Neben den hydroakustischen Erhebungen wurden Netz- sowie Elektrobefischungen durchgeführt. Die Daten sind ausgewertet. Im Main wurden 15 Arten nachgewiesen, in der Donau zehn, wobei sich bezüglich der Hauptarten die beiden Gewässer nicht wesentlich unterschieden. Betrachtet man jedoch die Biomassen, so zeigen sich deutliche Unterschiede: Während die Stauhaltung Dettelbach je nach Teilstrecke und Erhebungsdatum zwischen 10 und 190 kg/ha an Fischbiomasse aufzuweisen hatte, fanden sich in der Stauhaltung Geisling zwischen 40 und 370 kg/ha. Der Endbericht wird momentan korrigiert und liegt im Frühjahr 2008 vor.
Projektdurchführung: C. Götz
2.4 Fischfressende Vögel
Kormoranbroschüre
2007 erfolgte in Zusammenarbeit mit renommierten Experten (Prof. Wolfgang Schroeder und Dr. Franz Kohl) eine umfassende und sachliche Aufarbeitung der Kormoranproblematik zum derzeitigen Status Quo, darüber hinaus wurden Lösungsmöglichkeiten herausgearbeitet. Die Ergebnisse und Forderungen sind an Politiker und Entscheidungsträger in den Behörden verschickt und in Form einer Broschüre veröffentlicht worden.
Kormorane sind in Bayern und Europa so zahlreich und weit verbreitet wie nie zuvor. Zur Vergrämung an Fischgewässern werden in Bayern seit 1996 jährlich mehrere Tausend Kormorane geschossen. Das hat örtlich zu einer leichten Verbesserung der Schadenslage geführt, doch die Probleme des Kormoranfraßes für Fischartenschutz und Fischerei sind bei weitem noch nicht gelöst. Eine wirksame Vergrämung erfordert rasche und unbürokratische Entscheidungen in den Behörden sowie die Beseitigung von unnötigen Restriktionen. Der Landesfischereiverband fordert in der Broschüre daher, auch in Anlehnung an die Schadensregelung anderer Länder, schnellstmöglich die ·Vereinfachung der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen. Um Anträge zur Kormoranvergrämung rasch zu bescheiden, ist die Zuständigkeit auf die Kreisverwaltungsbehörde zu übertragen. Hier, an der Unteren Naturschutzbehörde, können den örtlichen Verhältnissen angepasste Entscheidungen getroffen werden. Die großen Voralpenseen und viele weitere Seen sowie Abschnitte der großen Flüsse sind in der geltenden Kormoranverordnung von der Gestattung, Kormorane zu töten, ausgenommen. Die Abgrenzung der Schutzbereiche entspricht nicht der dramatischen Schadenslage in Bayern.
Darüber hinaus wird eine Verlängerung der Zeiträume für den Abschuss von Kormoranen gefordert. Eine restriktive Handhabung ist angesichts der drängenden Probleme und des Status der Kormoranpopulation nicht angebracht. Zur Orientierung der zu bewilligenden Zeiträume für den Kormoranabschuss dienen Verordnungen in anderen Ländern. Auch die Unterbindung der Gründung weiterer Brutkolonien gehört zu den Forderungen des LFV. Der Kormoran ist als Brutvogel in Bayern ausreichend vertreten. Weitere Brutkolonien würden eine Schadensbegrenzung unnötig erschweren. Nicht zuletzt wir die Gestattung des ganzjährigen Abschusses an Teichwirtschaften verlangt. Eine wirksame Schadensprävention in Teichwirtschaften erfordert eine ganzjährige Vergrämung.
Projektdurchführung Teilprojekt Kormoranbroschüre: Prof. W. Schroeder, Dr. F Kohl
Link zur Kormoranbroschüre
Schlafplatzzählung:
Die offiziellen Zahlen der Kormoranschlafplatzzählung (durchgeführt durch den LBV im Auftrag des LfU) und die Abschusszahlen führen nach wie vor zu kontroversen Diskussionen zwischen Behörden und Verbänden. Nachdem die Zahlen der Schlafplatzzählung von der Fischerei vielfach als zu gering eingestuft werden, ist es notwendig, sich sachlich mit dem Problem auseinander zu setzen. Es ist dringend geboten, dass bei den Schlafplatzzählungen des LBV auch 2008/09 eine vermehrte Beteiligung und Kontrolle durch die Fischereiberechtigten erfolgt. Die Fischereiberechtigten wurden wiederholt dazu aufgerufen, sich bei der Zählung zu beteiligen und bisher unberücksichtigte Schlaf- und/ oder Brutplätze zu melden.
Im vergangenen Winter ist bei der Schlafplatzzählung des LBV eine vermehrte Beteiligung und Kontrolle durch die Fischereiberechtigten erfolgt. Der LBV schreibt dazu: „Ein besonderer Dank gilt dem Landesfischereiverband Bayern, der sich zuletzt verstärkt und erfolgreich bemüht hat, auch unter seinen Mitgliedern für die Beteiligung an den Zählungen zu werben. Diesen Bemühungen ist nicht nur zu verdanken, dass im vergangenen Winter doch an einem erheblichen Teil der Schlafplätze LBV-Aktive und Fischereiberechtigte gemeinsam gezählt haben, sondern auch, dass in den letzten Jahren immer wieder der eine oder andere, uns zunächst entgangene Schlafplatz bekannt geworden ist, und wir die Erfassungsgenauigkeit unserer gemeinsamen Zählungen noch erhöhen konnten.“
Durch das Engagement der Fischereiberechtigten konnten also im Winter 2007/08 eine Reihe von Kormoranschlafplätzen bei der Zählung berücksichtigt werden, die ohne eine Beteiligung der Fischerei unberücksichtigt geblieben wären. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass durch das Engagement der Fischereiberechtigten die offiziell anerkannten Kormoranzahlen höher sind als ohne. Im offiziellen Zählbericht des LBV – der auf der Homepage des LFV Bayern veröffentlicht wird- können die Zählergebnisse für jeden einzelnen Schlafplatz nachvollzogen werden.
Sollten Ihrer Kenntnis nach auch 2007/08 Schlafplätze bei der nachfolgenden Auflistung nicht erfasst worden sein, bitten wir Sie, uns Bescheid zu geben. Es werden konkrete Fakten benötigt, um etwaige Fehlerquellen bei der nächsten Zählung für die Saison 2008/09 zu beseitigen.
Nach wie vor verteilen sich die im Schnitt rund 7.000 in Bayern überwinternden Kormorane auf eine große Zahl kleiner und kleinster Schlafplätze und nur noch drei Schlafplätze erreichen Durchschnittszahlen von mehr als 200 Individuen. Der LBV ist der Meinung, dass dies mit der aus seiner Sicht intensiven Bejagung zusammenhängen könnte. Er geht davon aus, dass die Störungen an Nahrungsgewässern und Schlafplätzen durch eine intensive Bejagung die fortschreitende Aufsplitterung der Winterbestände in den letzten Jahren verursacht haben. Nach Aussagen des Wildbiologen, Prof. Dr. Wolfgang Schröder ist dies jedoch unwahrscheinlich, da der gleiche Trend in störungsfreien Gebieten z.B. im Nationalpark Donauauen, östlich von Wien, zu finden ist (Schroeder et al. 2007).
Der LBV folgert in seinem Bericht aus der Gegenüberstellung der Zahlen der Entwicklung der Kormoranbestände und der Abschusszahlen, dass die Vergrämung der Kormorane durch Einzelabschüsse keine positiven Effekte auf den Fischbestand haben könne. Er ignoriert dabei die positiven Erfahrungen der Fischereivereine und zieht für seinen Zählbericht weder die Kormoranbroschüre des LFV Bayern noch weiterführende Literatur wie z.B. die entsprechenden Arbeiten des Deutschen Fischereiverbandes heran.
Das die Kormoranzahlen von LBV und LFV leider sehr unterschiedlich interpretiert werden, sollte die Fischerei nicht davon abhalten, den LBV bei den Zählungen zu unterstützen, da wir bei zukünftigen Managementmaßnahmen in punkto Kormoran insbesondere wenn Schutzgebiete betroffen sind, zwingend auf fundierte Zahlen angewiesen sind.
Link zur Kormoranzählung 2008/09 (Schlafplätze, Formulare etc.)
Link zum Zählbericht des LBV
Kormoranabschuss in Schutzgebieten
Fischereiberechtigte, die Anträge zum Abschuss von Kormoranen in Naturschutz- oder EU-Vogelschutzgebieten gestellt haben, wurden bei der Antragstellung vom LFV Bayern fachlich unterstützt. Die Bearbeitung der Anträge bei den Naturschutzbehörden nimmt unverhältnismäßig viel Zeit in Anspruch. So ist der LFV wiederholt bei den Höheren Naturschutzbehörden vorstellig geworden, um eine positive Verbescheidung voranzutreiben. Es hat sich gezeigt, dass die Höheren Naturschutzbehörden in Oberbayern, Schwaben und Unterfranken eher bereit sind positive Bescheide auszustellen, als in den übrigen Bezirken. Die Genehmigungsfähigkeit der Anträge hängt allerdings wesentlich von der Stichhaltigkeit der Begründung und der Belegbarkeit des schädlichen Einflusses durch den Kormoran (z.B. anhand von Fanglisten oder fundierten Fischbestandserhebungen) ab.
Es ist durchaus auch als Erfolg der Arbeit des LFV Bayern zu werten, dass 2007 vermehrt die Erlaubnis zum Kormoranabschuss in Schutzgebieten ausgesprochen wurde.
2.5 Gänsesägerproblematik & Umsetzung AHP Äsche
Der Fraßdruck des Gänsesägers wurde speziell bei der Umsetzung des AHP Äsche berücksichtigt. Zusätzlich laufen wissenschaftliche Studien bzgl. der europäischen Gänsesägerpopulationen, die eine wesentliche Basis für ein zukünftiges Management der Gänsesäger darstellen können. Die auf Druck der Fischereiverbände im Rahmen eines Pilotprojekts gestattete „letale Vergrämung“ von je zwei Gänsesägern an Iller und Mangfall sowie eine nicht letale Vergrämung an Ammer, Isar und Loisach verlief bisher im Wesentlichen auf Grund der extremen Wetterverhältnisse nicht zufrieden stellend.
Für die Winter 2007/08 und 2008/09 sind jeweils 5 Abschüsse im Rahmen der letalen Vergrämung an Iller und Mangfall genehmigt worden. Die Auswirkungen der Vergrämung werden durch regelmäßige Fischbestandskontrollen im Frühjahr und Herbst dokumentiert.
Ein Blick auf die europäischen Nachbarländer macht deutlich, wie unverhältnismäßig restriktiv die Behörden mit dem Abschuss der Gänsesäger in Bayern umgehen.
In vielen europäischen Ländern dürfen Gänsesäger bejagt werden. So wurden z.B. in Finnland in einer Saison 8.900 Gänsesäger (2003/2004), in Norwegen von 2001 bis 2006 jährlich durchschnittlich über 3.000 Gänsesäger, in Schweden in einer Saison 2.750 (2001/2002) und in Dänemark 1.300 Gänsesäger (2001/2002) geschossen.
Aus den bayerischen Nachbarländern Schweiz und Österreich liegen folgende Zahlen vor: In Österreich wurden in der Saison 2006/07 in Tirol allein im Bezirk Reutte 38 Gänsesäger geschossen. In der Schweiz werden jährlich in etwa 40 bis 80 Säger geschossen. Exakte Zahlen aus der Gesamtschweiz liegen derzeit nicht vor, da der Gänsesägerabschuss in den Kantonen geregelt wird.
Der Arbeitskreis des Projekts „Umsetzung AHP Äsche“ kam zu dem Schluss, dass eine nachhaltige Erholung der Äschenbestände bei der „halbherzigen“ Vergrämung nicht zu erwarten gewesen sei. Die Fischereiverbände haben sich in diesem Bewusstsein auf die Vereinbarung mit den Ministerien eingelassen, da es sonst überhaupt nicht zur behördlichen Erlaubnis von Gänsesägerabschüssen gekommen wäre. Die jährlich 10 zum Abschuss freigegebenen Gänsesäger stellen einen politischen Kompromiss dar, welcher aus fischereifachlicher Sicht nicht ausreichend ist und dessen eher geringfügig positiver lokaler Einfluss auf die betrachteten Äschenbestände kaum signifikant nachweisbar sein dürfte.
Die Vertreter der Fischereivereine forderten im Hinblick auf die Regelungen der Gänsesägerbejagung in anderen europäischen Ländern eine Ausweitung der Befugnisse. Die Bemühungen und finanziellen Aufwendungen der Fischereivereine hinsichtlich des Besatzes mit Jungfischen und bedrohten Kleinfischarten werden durch den zu hohen Fraßdruck kontakariert. Es steht zu befürchten, dass die Vereine diese Maßnahmen mangels Erfolg deutlich zurückfahren, wenn die Reduktion des Fraßdrucks nicht flächendeckend wesentlich verbessert werden kann. Es wurde empfohlen, eine generelle Bejagung der Gänsesäger zu fordern.
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass die erlaubte Methodik sowie die räumliche Ausdehnung der Vergrämungsmaßnahmen für eine nachhaltige Erholung der Äschenbestände nicht ausreichen. In diesem Kontext wurde von der Arbeitsgruppe beschlossen, dass der Präsident des LFV Bayern beim Landwirtschaftsministerium eine Ausdehnung der Vergrämung in Art und Umfang einfordern solle.
Die Vergrämung der Gänsesäger im Rahmen der Umsetzung des AHP Äsche soll an den bisherigen Untersuchungsgewässern noch bis Frühjahr 2009 weitergeführt und wie bisher fischereibiologisch begleitet werden.
Projektdurchführung Teilprojekt AHP Äsche: M. Ruff
Gänsesägergenetik und Isotopenanalyse
An der TU München (PD Dr. R. Kühn und V. Wagner) wird im Auftrag des LFV Bayern eine Gänsesägerpopulationsuntersuchung mittels Genetik- und Isotopenanalyse durchgeführt. Nach einer These des Vogelschutzes gibt es zwei genetisch getrennte Populationen. Eine Nordeuropa- und eine Alpensägerpopulation. Es besteht seitens LBV der Vorwurf, dass ausgeweitete Abschüsse die vergleichsweise kleinere Alpensägerpopulation gefährden könnten. Mit der Genetikanalyse können die Verwandschaftsbeziehungen und mit der Isotopenanalyse die Herkunft der Vögel geklärt werden. Die Untersuchungen sollen zeigen ob es streng genetisch getrennte Populationen gibt. Wenn nicht dürfte dies und daher auch eine Ausweitung der letalen Vergrämung keine negativen Auswirkungen auf den Arterhalt des Gänsesägers haben kann.
Die Anwendbarkeit der Methodik für die Fragestellung wurde überprüft und bestätigt. Mittels Untersuchungen zur Genetik kann der Ursprung (Schlupfkolonie) eines Vogels ermittelt werden, mittels Isotopenanalyse sein letzter Aufenthaltsort zur Mauserzeit.
Bei der Durchführung des Projekts wird berücksichtigt, inwieweit die Ernährung von Gänsesägern mit in der Fischzucht aufgezogenen Besatzfischen (Herkunft des Trockenfutters z.T. aus Skandinavien), die Ergebnisse der Isotopenanalyse beeinträchtigen.
Nachdem bisher zu wenig Gänsesäger als Probenmaterial eingesandt wurden, bittet die TUM, zukünftig alle Möglichkeiten zu nutzen und auch Totfunde von Gänsesägern zeitnah an die TU München zu melden. Als Probenmaterial eignen sich vor allem ganze Flügel. Wichtig sind Angaben zum Fund- bzw. Erlegungsdatum mit Tag, Monat und Jahr, zum Fundort (so genau wie möglich), zum Geschlecht und wenn möglich auch zum Alter.
Projektdurchführung Teilprojekt „Gänsesägergenetik: PD Dr. Ralf Kühn & V. Wagner