Fischereiverband Oberbayern e.V.

Wappen Oberbayern

Fischereiverband Oberbayern e.V.
Geschäftsstelle: Nymphenburger Straße 154/II,
80634 München

Telefon: (089) 163513
Fax :(089) 131860

Internet: www.fischereiverband-oberbayern.de
E-Mail: fischereiverband.obb@t-online.de

 

Präsident: Alfons Blank
Geschäftsführender Vizepräsident: Michael Seeholzer
Vizepräsident Angelfischer: Franz Geiger
Vizepräsident Beruf: Willi Ernst
Geschäftsstellenleitung: Angela Scheumann

Der FVO ist mit über 30.000 Mitgliedern der stärkste Einzelverband innerhalb des LFV Bayern.

Er hat viele Aufgaben:

  • Gewässerpflege, Renaturierung, Artenschutz- Jugendarbeit
  • er ist präsent bei Vereinsversammlungen und hilft den angeschlossenen Vereinen bei allen Fragen
  • er lässt durch die Fachbeiräte Beratungen der Mitglieder durchführen, z.B. in Recht- und Gewässerfragen
  • er entsendet Vertreter zu den Landeskreisversammlungen
  • er schreibt Stellungnahmen nach Bundesnaturschutzgesetz und nimmt Erörterungstermine in Landratsämtern wahr, wenn Belange der Fischerei berührt sind
  • er verfasst Stellungnahmen zu Verordnungen und Gesetzesänderungen
  • er führt jeden Mittwoch nachmittags Sprechstunden durch
  • er führt zahlreiche Begehungen mit Behörden, Landratsämtern und Wasserwirtschaftsämtern durch, wenn es um wasserrechtliche Fragen geht


Außerdem ist der FVO verantwortlich für:

  •  
  • die Förderung der Fischerjugend und Ausbildung der Jugendleiter
  • die Zusammenarbeit der Mitglieder und die Vertretung der Interessen gegenüber Ministerien, Behörden, Institutionen und Organisationen
  • die Erhaltung und Pflege der Gewässer, deren Artenvielfalt und das ökologische Gleichgewicht sowie Reinhaltung der Gewässer
  • die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Bedeutung der Fischerei
  • die Förderung von Maßnahmen zur Gewährleistung gesunder Fischbestände


Der FVO wird gehört bei Sanierungen von Altwässern und Naturschutzmaßnahmen, beim Bau von Strassen, Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserkraftwerken, bei der Erstellung von Bebauungsplänen durch die Gemeinden, bei Landschaftspflegemaßnahmen, bei der Ausweisung von Natur-, Gewässer- und Landschaftschutzgebieten, im Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogrammes und bei der Unterschutzstellung von Naturdenkmälern.

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