Tipps für Lehrer
- Fragen Sie den Fischer, der Sie am Gewässer führt, welche Tiere und Pflanzen er Ihnen voraussichtlich zeigen wird. So können Sie Ihren Unterricht darauf abstimmen und eventuell Schwerpunkte setzen.
- Die Höchstgewichte der Fische stammen aus dem Frühjahr 2006 und sind natürlich keine festen Größen.
- Bedenken Sie, dass es an freien Gewässern häufig sehr schwer ist, Fische zu beobachten. Idealerweise kann der Fischer Fische im Aquarium oder Präparate mitbringen.
- Einsatz der Arbeitsblätter: Forellen- und Karpfenquiz können während einer Führung bearbeitete werden (Schreibunterlage). Sie sind jedoch nur dann sinnvoll, wenn vor einem Großaquarium intensiv auf diese Fischarten eingegangen werden kann.
- Die Fischsteckbriefe mit den Klebebildern eignen sich zur Vor- oder Nachbereitung in der Schule. Hier wird man die Fischart nach dem Schwerpunkt der Führung, örtlichen Gegebenheiten oder auch nach den Wünschen der Schüler treffen.
- Die Lösungen sind nur als Vorschlag zu verstehen. Informationen erhalten Sie von dem Sie führenden Fischer, aus Fachbüchern oder dem Internet.
Empfehlenswerte Literatur:
Tipps für Fischer
- Wichtig ist es, sich der Klasse zu Beginn vorzustellen und zu erzählen, was man als Fischer so tut.
Nicht zu ausführlich, nur knapp das Wesentliche, denn Zehnjährige können nicht lang zuhören.
- Mit dem Klassenlehrer sollte man vor der Veranstaltung Kontakt aufnehmen, damit man etwaige Besonderheiten über die Kinder erfährt.
- Die Kinder müssen darauf aufmerksam gemacht werden, die richtige Kleidung anzuziehen.
- Die Möglichkeit des Austretens für Mädchen und Buben sollte irgendwie gegeben sein.
- Bevor man mit den Kindern ans Wasser geht, sollte man selbst die Strecke abgehen und eventuelle Gefahrenstellen meiden.
- Bei der Führung sollten die Kinder auf jeden Fall in irgendeiner Form Fische zu sehen bekommen – sei es in der Natur, im Aquarium oder Wanne notfalls als Präparat.
- Außerdem bietet sich ein Besuch im Vereinsheim an.
- Die Informationen für die Kinder dürfen auch am Wasser nie zu lang sein. Besser ist es die Kinder zu beschäftigen – etwas suchen lassen, Spiele machen, vielleicht ein Quiz – die Lehrkraft kann sicherlich behilflich sein.
- Kinder freuen sich über eine kleine Brotzeit. Die muss nicht zwangsläufig aus Fisch bestehen.
- Kinder hören gerne Geschichten. Wer etwas Besonderes erlebt hat, sollte es den Schülern erzählen. Denkbar ist es auch, örtliche Sagen, die mit Fischen oder Wasser zu tun haben, kurz zu erzählen.
- Es kann sein, dass man mit Fragen konfrontiert wird auf die man nicht vorbereitet ist. Es empfiehlt sich Literatur z.B. ein Bestimmungsbuch dabei zu haben.
Diese Liste ist beliebig zu erweitern oder zu verändern.
Keiner der Punkte ist verbindlich, sie soll nur eine Hilfestellung sein.
Hinweis zum Thema Heranführen von Kindern und Jugendlichen an die Fischerei
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten teilt zum Thema Heranführen von Kindern an die Fischerei folgendes mit:
Auch Kinder und Jugendliche müssen grundsätzlich im Besitz eines Fischereischeins sein, wenn sie den Fischfang ausüben möchten. Der Jugendfischereischein wird Kindern und Jugendlichen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben, ohne Prüfung erteilt und berechtigt in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins zum Angeln.
1. Ohne einen Fischereischein zu besitzen können Kinder vor Vollendung des 10. Lebensjahrs durch einen volljährigen Fischereischeininhaber unter bestimmten Voraussetzungen an die Fischerei herangeführt werden. Diese Möglichkeit ist in Nummer 10.6.1 der VwVFiR erläutert.
2. Darüberhinaus besteht aber auch Interesse daran, Kindern und Jugendlichen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben, Grundzüge der Fischerei aufzuzeigen. Diese erste Berührung mit der Fischerei soll möglichst ohne die kostenpflichtige Erteilung eines Jugendfischereischeins erfolgen können.
Dazu geben wir folgende Hinweise:
Unter der Voraussetzung einer sachkundigen Begleitung und Beaufsichtigung ist für Schulklassen und Schülergruppen die Möglichkeit des Heranführens an die Angelfischerei in Nummer 10.6.2 der VwVFiR ausdrücklich genannt. In entsprechender Anwendung können auch andere Kinder- und Jugendgruppen, deren Mitglieder das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben, an die Fischerei herangeführt werden, ohne dass sie im Besitz eines Fischereischeins sind. So sind beispielsweise auch Kinder- und Jugendgruppen, die im Rahmen von Ferienprogrammen oder sonstigen, durch Fischereivereine organisierten Einführungskursen die Angelfischerei kennen lernen sollen, von der Fischereischeinpflicht befreit.
Voraussetzung ist allerdings auch bei diesen Gruppen in jedem Fall eine verantwortliche und sachkundige Anleitung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen die selbst nicht „Fischereiausübende“ sind. Die Anleitung und Begleitung kann durch Fischereivereine vor Ort sichergestellt werden, wenn sich eine ausreichende Anzahl volljähriger Fischereischeininhaber dazu bereiterklärt.
Darüberhinaus muss der Fischereiberechtigte, sofern er nicht ohnehin der Organisator der Einführungskurs ist, rechtzeitig beteiligt werden.
