Fischseuchenrecht
Fischseuchenverordnung
Die Fischseuchenverordnung und Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierkrankheiten vom 24.11.2008 (BGBl I S. 2315) ist am 29.11.2008 in Kraft getreten.
Vom Landesfischereiverband Bayern e.V. waren noch Forderungen zum Zierfischhandel, zur Untersuchungspflicht sowie zum Zeit- und Kostenaufwand für die Aquakulturbetriebe an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herangetragen worden. Sie fanden jedoch keine Berücksichtigung.
Nicht nur die Berufsfischerei, sondern auch die „Angelfischerei“ ist - zumindest sekundär - von der Verordnung betroffen.
Zur Verordnung: FischseuchenV.pdf
Hinweise zum Fischseuchenrecht