Logo EU

 
 

Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus Drittländern

 Merkblatt (PDF)

Transport lebender Fische innerhalb der EU

Mit der neuen EU-Verordnung soll der Transport lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Union geregelt werden.

 

Wasserahmenrichtlinie

Die Wasserrahmenrichtlinie geht in die dritte und entscheidende Runde!
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) ist – in Anbetracht der derzeit 27 EU-Mitgliedsstaaten - die umfangreichste grenzüberschreitende Maßnahme aller Zeiten zur mittel- und langfristigen Erfassung, Entschärfung und (hoffentlich!) auch Behebung der zahlreichen Defizite unserer leider so stark beeinträchtigten Gewässer. Erste Zielmarke ist das Jahr 2015, aber auch darüber hinaus werden weitere Ziele angestrebt.
Die WRRL bietet eine historisch einmalige Chance, diese Probleme anzugehen! Hier und jetzt werden Weichen gestellt, wie in Zukunft mit unseren Wasserressourcen und den Gewässern umgegangen wird. Dies betrifft alle Bürger, aber insbesondere natürlich auch die Fischerei. Beteiligen Sie sich am Umsetzungsprozess!
Dabei sind heutzutage (zumindest in Bayern) in der Regel nicht mehr industrielle Einleitungen und schlechte Wasserqualität die Hauptprobleme, sondern fehlende Strukturen (Altwässer, Laichplätze, Brut- und Jungfischstandorte, aufgelockerte und unterspülte Uferböschungen, Totholz, Felsen) und die mangelhafte Durchwanderbarkeit und Vernetzung aquatischer Lebensräume (Stauhaltungen, Wasserkraftwerke und –turbinen, Wehre, Abstürze, Schwellen, unzureichende Restwassermengen, fehlende oder untaugliche Aufstiegshilfen, praktisch völlig fehlende Abstiegshilfen). Freilich gibt es noch andere Beeinträchtigungen (z.B. Fischseuchen, fischfressende Vögel), doch werden diese im Kontext der Wasserrahmenrichtlinie nicht betrachtet.
Die WRRL sieht ausdrücklich die Beteiligung der Öffentlichkeit vor!
In diesem Rahmen wird nun vom 22.12.2008 bis zum 30.6.2009 die dritte und vorerst letzte Phase der öffentlichen Beteiligung stattfinden. Zwar stehen die ausführenden Behörden unter erheblichem Zeitdruck, doch darf die Einbeziehung der Bürger nicht zu einer Feigenblattmaßnahme reduziert werden, sondern muss als Chance einer zukunftsfähigen, von der Öffentlichkeit getragenen Entwicklung begriffen werden. Die gebotenen Gelegenheiten wahrzunehmen, das liegt aber an Ihnen!

Es geht nach den eher methodisch-formalen Vorbereitungen und Grundlagenerhebungen zuvor jetzt einerseits um großräumige Bewirtschaftungs-pläne für die Flussgebiete von Donau, Rhein-Main, Elbe und Weser. Andererseits werden aber auch innerhalb der Bewirtschaftungspläne nun konkretere, kleinräumigere Maßnahmenplanungen vorgestellt werden. Hier werden Sie als Gewässerkenner gefragt sein! Es werden 2009 seitens der Wasserwirtschaftsämter dazu wiederum Informationsveranstaltungen durchgeführt werden und es werden zahlreiche Informationen nebst Karten im Internet unter www.WRRL.bayern.de bereitgestellt. Dort gibt es auch wieder ein vorgefertigtes Formular für Anregungen und Einwendungen.
Es darf, ja es soll also jedermann hier mitreden! Dabei kommt es nicht auf „qualifizierte“ oder gar „wissenschaftlich fundierte“ Argumente an, sondern auf Erfahrungen und Beobachtungen aller Gewässerkenner und -liebhaber. Wer wäre hier geeigneter als die Fischer und andere Naturschützer! Denn auch wenn der LFV Bayern und die anderen Naturschutzverbände in die Umsetzung der WRRL intensiv eingebunden sind, so geht es doch auch um die vielen Defizite in der Fläche und im Detail, also am Gewässer vor Ihrer Haustür und an Ihrem Vereinsgewässer! Hier können die Mitarbeiter der Fischereiverbände nicht überall Bescheid wissen, diese Detailkenntnisse müssen von Ihnen kommen - und direkt an das Landesamt für Umwelt oder ein Wasserwirtschaftsamt geschickt oder gemailt werden, am besten mit oben genanntem Formular. Alles, was so dokumentiert worden ist, muss in den weiteren Maßnahmenplanungen zumindest zur Kenntnis genommen werden!
Wir regen außerdem einen Austausch mit den Orts- oder Kreisgruppen der Naturschutzorganisationen (BN, LBV u.a.) an, da die Anliegen und Bedenken in dieser Angelegenheit relativ deckungsgleich mit denen der Fischerei sind. Ein Erfahrungsaustausch und die Nutzung von Synergien wären sicher von Vorteil.
WWF (World Wildlife Fund) und EEB (European Environmental Bureau: Zusammenschluss von ca. 140 weiteren nationalen und internationalen Naturschutzvereinigungen) haben jüngst in einer neuen Broschüre 5 Forderungen aufgestellt: (www.eeb.org)
1. Transparenz und wirksame Öffentlichkeitsbeteiligung beim Wassermanagement
2. Abwasserreduzierung und effizientere Wassernutzung
3. Mehr Raum für lebendige Flüsse
4. Gesundes, sauberes Wasser für Mensch und Natur
5. Visionäre und anpassungsfähige Wasserpolitik
Weitere Informationen finden Sie unter
www.wrrl.bayern.de
www.wrrl-info.bayern.de
www.regierung.oberbayern.bayern.de
www.regierung.niederbayern.bayern.de
www.regierung.schwaben.bayern.de
www.regierung.oberfranken.bayern.de
 

Beteiligung an der letzten öffentlichen Anhörungsphase zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Bayern

 Wieder und mehr denn je möchten wir Sie ermuntern, diese Gestaltungs- und Mitwirkungschance bei der Planung der zukünftigen strukturellen Bewirtschaftung und Restaurierung unserer Gewässer zu nutzen! Wir möchten Ihnen dabei die Angst vor der schieren Stoffmenge nehmen, den Umfang aus Sicht der Fischerei auf einige wesentliche Aspekte reduzieren und Ihnen auch eine Vorgehensweise vorschlagen. Als Hilfe soll auch unsere gemeinsam mit dem BN  entwickelte Kurzanleitung "In 6 Schritten zur WRRL-Stellungnahme" dienen. Link Wir empfehlen allen Fischern ausdrücklich, an den im Frühjahr stattfindenden regionalen Wasserforen teilzunehmen, deren Termine auf der Seite des Landesamtes für Umwelt (LfU) unter http://www.wrrl.bayern.de/termine/index.htm noch bekannt gegeben werden.


1. Materialien und Fristen
Die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogrammes für die in Bayern dominierenden Flusseinzugsgebiete Donau und Rhein/Main wurden vom Bayrischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (BStMUG) Ende Dezember 2008 veröffentlicht. Somit ist auch die dritte und letzte öffentliche Anhörungsphase zur Umsetzung der WRRL in Bayern fristgerecht eröffnet worden, welche am 30.Juni 2009 endet. Zu den letztlich anvisierten Maßnahmenprogrammen ist zudem eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Auch hierbei ist eine öffentliche Anhörung vorgeschrieben, die allerdings nur für 4 Wochen vom 1.-30.Juni 2009 stattfinden wird.
Umfangreiche Hintergrundinformationen zum bisherigen Ablauf der Umsetzung der WRRL sowie den beiden vorangegangenen Anhörungsphasen in Bayern gibt es wie gewohnt auf besagter Seite des LfU. Eine kurze Einführung zum derzeitigen Stand finden Sie unter folgendem Link

Vereinfacht gesagt, enthält der Bewirtschaftungsplan einen Überblick über die Erfassung und Einteilung der Gewässer, während das Maßnahmenprogramm schematisch verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes diskutiert und vorschlägt. Diese beiden Dokumente für die Einzugsgebiete von Donau und Rhein/Main nebst zahlreichen Anhängen können Sie unter folgendem Link einsehen und herunterladen. Unter dem Link können Sie diverse nützliche themenbezogene Karten herunterladen (siehe auch Kartenempfehlungen am Ende des Artikels). Dies ist jedoch nicht identisch mit dem anschließend beschriebenen interaktiven Kartendienst! (Die wenigen Gewässer in Bayern, die dem Einzugsgebiet der Weser oder der Elbe angehören, werden in anderen Dokumenten behandelt. Informationen hierzu finden Sie unter Weser sowie  Elbe . Auf diese Gewässer kann hier nicht näher eingegangen werden).

Darüber hinaus gibt es nun unter Link bzw. Link seit Ende Januar 2009 einen brandneuen interaktiven Kartendienst, wo man selbst den gewünschten Ausschnitt in hoher Auflösung wählen und dann nach Belieben alle relevanten Informationen einblenden kann. Dieses Werkzeug ist äußerst vielseitig und anschaulich und dürfte das nützlichste Instrument sein, um sich rasch und gebündelt zu informieren!
 

Links finden Sie ein Menü, wo Sie verschiedene Themen (Wasserkörper, Planungsebenen, Messstellen u.a.) ein- oder ausblenden können. Das Kästchen „Flusswasserkörper“ und „Seewasserkörper“ sollten Sie in der Regel aktivieren! Wahlweise können Sie auch eine Legende passend zur gewählten Objektdarstellung einblenden.
Rechts befindet sich eine Navigationshilfe, wo über verschiedenste Begriffe (Flüsse, Flusswasserkörper, Planungseinheiten, Gemeinden, Bezirke) automatisch auf den gewünschten Bereich gezoomt wird.
Oben ist eine Leiste, wo Sie zwischen einer gewohnt farbigen Karte, einer schwarz-weißen Hintergrundkarte, einem Luftbild oder gar keinem Kartenhintergrund wählen können. Gerade letztere Option ist bei den vielen farbigen Darstellungen oft nützlich. Wenn Sie beim Feld „Kartenausschnitt“ das + aktivieren, so können Sie mit der linken Maustaste auf der Karte ein Fenster aufziehen, in das dann hineingezoomt wird. Klicken Sie hingegen im Feld „Info“ auf das ↑i, so öffnet sich beim Klick auf ein Gewässer oder einen Messpunkt ein Infofenster, wo punktgenau alle wichtigen Daten (allgemeine Stammdaten; Bewertungen z.B. der Befischungsdaten sowie der anderen biologischen Komponenten gemäß Bewirtschaftungsplan; vorgeschlagene Maßnahmen je OWK gemäß Maßnahmenprogramm; die Hierarchie der Planungseinheiten u.v.a.) eingeblendet werden. Übrigens: Sollte hier unter „Bewertung und Einstufung“ bei „Bestandsaufnahme 2004“ und dort bei „vorläufige Einstufung des FWK“ der Eintrag „erheblich veränderter Wasserkörper“ stehen, so hat das nichts zu bedeuten! Maßgeblich sind nur die aktuellen Bewertungen im Feld „Einstufung und Umweltzielerreichung“!

2. Chance zur Mitwirkung und verwirrende Komplexität
Es handelt sich nun mal, wie in vorigen Artikeln schon gesagt, um das umfangreichste Maßnahmenpaket aller Zeiten zum Schutz unserer Gewässer und entsprechend viele Fakten und Überlegungen sind nach Jahren der Vorbereitung und Abstimmung in diese EU-weite Konstruktion eingeflossen. Nun ist einerseits die Reinhaltung unseres (Trink)wassers und der Gewässer ein Anliegen, das jeden Bürger betrifft. Wenn Sie sich also etwa über den Stand der Grundwasserbelastung und die geplanten Maßnahmen zur Verringerung der Nitrateinträge in Ihrem Umkreis informieren wollen und auf lokaler Ebene dazu noch konkrete Verbesserungsvorschläge zu machen haben, dann ist dies die beste Gelegenheit! Man kann an jeder Stelle bei Interesse weiter in die Hintergründe und Bewertungsverfahren eindringen, was bei konkreten Fragen oder Anliegen auch spannend und sinnvoll ist.

Andererseits ist die notwendige Überschneidung und Verzahnung mit verschiedenen Aspekten (Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Projekten, Modellen und Extrapolationen) aus zahlreichen Gebieten (Recht, Finanzen, Umweltwissenschaften, Biologie, Chemie, Agrarwirtschaft, Klimatologie, Hydraulik, Soziologie u.a.) zweifellos verwirrend. Allein Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm haben zusammen über 500 Seiten, was von vornherein manchen abschrecken dürfte. Deshalb im folgenden eine Handlungsanleitung.

3. Was ist also aus Sicht des LFV wesentlich?
Es gilt also, die Stoffmenge auf einige wenige fischereilich relevante Aspekte zu reduzieren: Wir wollen unser Augenmerk nur auf die Gewässer - bzw., in der Terminologie der WRRL, auf die sog. „Oberflächenwasserkörper“ kurz „OWK“ (also Fließgewässer und Seen) – richten. Diese OWK sind die kleinsten Betrachtungseinheiten im Kontext der WRRL. Mehrere OWK (von denen es über 800 in Bayern gibt) werden wiederum zu Planungseinheiten zusammengefasst (ca. 50 in Bayern). Diese schließlich sind den 10 bayerischen Planungsräumen zugeordnet. (5 Planungsräume bilden zusammen das bayerische Donaugebiet, 4 das bayerische Rheingebiet, einer das bayerische Elbegebiet). Das bayerische und das baden-württembergische Donaugebiet bilden zusammen das Deutsche Donaugebiet, das schließlich zur grenzübergreifenden Flussgebietseinheit (FGE) Donau gehört.

Sie mögen entschuldigen, wenn die beiden großen Komplexe „Grundwasser“ und „chemische Belastungen“ hier ausgeblendet werden. Es sollen auch die punktuell existierenden Probleme nicht verharmlost werden, doch der Rückgang und die Bedrohung insbesondere der Fließgewässerfischarten hat andere Gründe, auf die der LFV Bayern seit langem hinweist: Gewässerverbau mit den Folgen Strukturarmut, Geschiebemangel, eingeschränkter Gewässerdynamik und Kolmatierung sowie mangelhafte Durchwanderbarkeit und Vernetzung der Gewässer und Teillebensräume. Diese Defizite sind natürlich auch dem Umweltministerium bekannt und werden auch im Bewirtschaftungsplan angesprochen und im Maßnahmenprogramm berücksichtigt.

3.1 Neubewertung der erheblich veränderten Wasserkörper (hmwb) und Bewertung der Fischbestände
Erfreulich ist, dass nach der aktuellen Einstufung des BStMUG nur noch rund 20% der bayerischen Gewässer als künstlich oder als „heavily modified water bodies“ (hmwb), also als erheblich veränderte Wasserkörper, eingestuft werden. Vor kurzem wurden – basierend rein auf der Kartierung der Gewässerstruktur – noch zweidrittel der Gewässer als hmwb oder „Kandidat für hmwb“ eingestuft, doch haben die aktuellen Erhebungen zu den Fischen, Kleinlebewesen (Makrozoobenthos) und Pflanzen das Bild abgemildert. Offenbar fand sich auch in den strukturell relativ stark beeinträchtigten Gewässern häufig immer noch eine Artenzusammensetzung, die dem historischen Leitbild hinreichend ähnelte, um eine Einstufung als nicht stark verändertes (und somit quasi „natürliches“) Gewässer zu rechtfertigen. Für diese Gewässer zählt damit das jeweilige historische Leitbild als Maßstab für den „guten ökologischen Zustand“, den es – möglichst bis 2015 - wieder zu erreichen gilt. Für die hmwb-Gewässer gilt hingegen nur der reichlich schwammige Begriff des „guten ökologischen Potentials“, das ebenfalls bis 2015 erreicht werden soll. Einige weitere aktuelle Informationen hierzu finden Sie unter dem Link.  Es dürfte wohl auch dem Druck des LFV und der anderen Naturschutzverbände geschuldet sein, dass die aktuelle Einstufung nach Überprüfung aller Daten in diesem Sinne verändert wurde.

Falls Sie überprüfen wollen, ob Ihre Fischwasser als hmwb eingestuft wurden, so gibt es zwei Optionen:
1. Über den interaktiven Kartendienst
Verfahren Sie wie in Kapitel 1 beschrieben.
2. Über die Dokumente
Falls Sie diesen Weg einschlagen wollen, sollten Sie zum Anhang des Bewirtschaftungsplanes gehen. Schauen Sie für einen Überblick über die Zuordnung der einzelnen Gewässer zu den sog. „Planungseinheiten“ zunächst in den Anhang 1.1 des Bewirtschaftungsplans („Planungseinheiten in Bayern“). Hier finden Sie nach Zuordnung zu den größeren Zuflüssen der Donau bzw. des Mains sortiert alle Planungseinheiten mit ihren Kürzeln.

Nach dieser groben Orientierung schlagen Sie nun für Fließgewässer im Anhang 4.2 des Bewirtschaftungsplans „Einstufung und Zustands-/Potenzialbewertung der Flusswasserkörper“ nach und für Seen im Anhang 4.3 „Einstufung und Zustands-/Potenzialbewertung der Seewasserkörper“. Hier werden Sie nun die den Planungseinheiten nachgeordneten OWK (bzw. Fluss- oder Seewasserkörper) finden und dahinter die genauer bezeichneten Gewässer oder Gewässerabschnitte. In der Spalte „Einstufung“ finden Sie entweder die Bezeichnung N (für Nicht erheblich verändert) oder hmwb. (Siehe auch Karte 5.1). In den folgenden Spalten „Ergebnisse zu Qualitätskomponenten“ finden Sie außerdem die Information, wie Ihr Gewässer (oder eigentlich der OWK, zu dem Ihr Gewässer gehört) in puncto Fische, Makrozoobenthos und Pflanzen (=Makrophyten) bewertet wurde (siehe auch Karte 4.3: In dieser Kartendarstellung ist es jedoch verwirrend, dass die fischereilich bereits beprobten Gewässer in 5 Kategorien bzw. Farben zwischen „sehr gut“ = hellblau   und „schlecht“ = rot   dargestellt werden, während bei den noch nicht dahingehend beprobten Gewässern nur 2 Kategorien unterschieden werden, nämlich „Zielerreichung wahrscheinlich“ = grün   und „Zielerreichung unwahrscheinlich oder unklar“ = orange). Auch welcher summarische ökologische Zustand (bzw. welches ökologische Potential) nun diesem OWK zugesprochen wird ist in Anhang 4.3 aufgeführt (siehe Karte 4.2).

Und hier kommen wir zu einem wesentlichen Kritikpunkt! Denn wie Sie in dieser Tabelle sehen, sind also meist mehrere Gewässer zu einem einzigen „OWK“ (bzw. Flusswasserkörper) zusammengefasst und für den gesamten OWK gibt es nur einen einzigen – möglichst repräsentativen - Probenahmepunkt und entsprechend eine einzige pauschale Bewertung.

3.2 Vorgehen beim Ausfüllen des online-Formulars zum Anhörungsverfahren
Falls Sie also ggf. Ihr Gewässer (oder bei längeren Fliessgewässern: Ihren Gewässerabschnitt) mit der Bewertung als hmwb nicht zutreffend beschrieben finden und dies auch begründen können, so schicken Sie Ihren begründeten Einwand am besten online mit dem vorgegebenen Formular unter http://www.wrrl-alt.bayern.de/form/form.html an das LfU. Sie können aber auch das vom BN konstruierte und auf der Homepage des LFV Bayern bereitgestellte Offline-Formular verwenden. Es entspricht im Aufbau genau dem Online-Formular, nur dass Sie hier in Ruhe daran arbeiten und Zwischenstände beliebig zwischenspeichern oder ausdrucken können. Hierbei ist zu beachten, dass alle Kommentare im Online-Formular (und ebenso im Offline-Formular) den Kapiteln des Bewirtschaftungsplans bzw. Maßnahmenprogramms zugeordnet sind. Wenn Sie also zur hmwb-Einstufung etwas bemerken wollen, so haken Sie bitte beim 2. Abschnitt „Stellungnahme zu den Kapiteln der Bewirtschaftungspläne“ Kästchen 4 „Untersuchungsprogramme und Zustand der Gewässer“ an und tragen dann dort Ihren Kommentar ein. Sie können Ihre Stellungnahme am Schluss entweder aus dem Offline- ins Online-Formular übertragen und per Mausklick absenden oder das ausgedruckte Offline-Formular per Post an Ihre zuständige Bezirksregierung schicken.

Das gleiche gilt im Prinzip, wenn etwa die Bewertung der Fische für den betreffenden OWK Ihrer Ansicht nach nicht zutreffend den Fischbestand Ihres Gewässers widerspiegelt. Von den ca. 800 OWK in Bayern wurden nur ca. 280 bislang fischereilich beprobt und eben je OWK auch nur auf einigen hundert Metern Länge um die zuvor festgelegte Probestelle herum. Vieles wurde möglichst plausibel mit Hilfe des Fachwissens der Fischereifachberatungen abgeschätzt – aber eben nur geschätzt. Bis zum nächsten Berichtstermin 2015 werden viele der noch ausstehenden OWK fischereilich und anderweitig beprobt werden, aber bis dahin ist man gezwungen, auf Basis des jetzigen Informationsstandes zu handeln. Das liegt an den zeitlich eng vorgegebenen Fristen seitens der EU, was aber nicht heißt, das man nicht bis Mitte 2009 möglichst viele sinnvolle Korrekturvorschläge einbringen sollte!

Doch Vorsicht:
1. Ein üppiger Fischbestand aus Sicht der Fischerei (auf Grundlage eines guten jährlichen Fischbesatzes oder auch aus Eigenreproduktion) hat nichts mit einem zu erwartenden Fischartenspektrum gemäß dem historischen Leitbild zu tun und ist keine Grundlage für eine gute Bewertung nach WRRL. Ebenso wenig ist ein schlechter Fischbestand durch den Einfluss von Kormoran oder Fischotter Gegenstand einer schlechten Bewertung nach WRRL.
2. Eine schlechte Bewertung nach WRRL verpflichtet die Wasserwirtschaft zur Durchführung verbessernder Maßnahmen. Davon kann jedes Gewässer nur profitieren!

3.3 Bitte auch den LFV Bayern informieren!
Sollte Ihre Fließgewässerstrecke laut Anhang 4.2 mit einem guten oder gar sehr guten ökologischen Zustand bewertet worden sein, doch Sie wissen, dass der Fischbestand ( auch z.B. an Kleinfischen und früher typischen Begleitarten) wegen Strukturdefiziten (insbesondere wegen stromab liegenden Wanderhindernissen) seit Jahren daniederliegt, so lassen Sie uns das bitte möglichst umgehend im LFV wissen! Wir suchen solche Gewässer, die in das künftige Fischmonitoringprogramm 2009-2015 mit aufgenommen werden sollten, um eine fundierte Bewertung und letztlich sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen für alle Wasserkörper vorantreiben zu können. Schicken Sie eine schriftliche Notiz an den LFV Bayern oder eine email an Joerg.Ruppe@lfvbayern.de.
Übermitteln Sie diesen Befund aber bitte auch an das LfU Bayern im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur WRRL!

3.4 Wichtig: Welche Maßnahmen sollen nun an den Gewässern durchgeführt werden?
Die Feststellung, welche Maßnahmenarten nun in den einzelnen Planungsräumen bzw. OWK bzw. letztlich an bestimmten Gewässern durchgeführt werden sollen, ist wieder am einfachsten über in Kap.1 erläuterten interaktiven Kartendienst durchzuführen.
Sie können aber auch im Anhang des Maßnahmenprogrammes nachschlagen: Link Relevant ist der Anhang 6 des Maßnahmenprogrammes. Dort werden beispielsweise bei der „Planungseinheit Altmühl“ (AP_PE01)   18 OWK (17 Flusswasserkörper und der Altmühlsee als einziger Seewasserkörper) aufgeführt mit den dort festgestellten „Belastungstypen“ und den jeweils daraus resultierenden Einzelmaßnahmen mit Zuordnung zu den davon betroffenen OWK. So wären z.B. dem Schambach (AP199) 5 Maßnahmentypen zuzuordnen, während für den Forellenbach (AP227) offenbar keine Maßnahmen vorgesehen sind.
Hier vor allem ist es an Ihnen, die Sie die Gegebenheiten an Ihren Gewässern kennen, die vorgestellten Maßnahmentypen und angedachten Vorgehensweisen aus Sicht der Fischerei zu beurteilen oder auch ggf. zu ergänzen. Diese Detailarbeit muss von der Basis kommen!
Hier sehen wir das Hauptbetätigungsfeld für die Mitwirkung der Fischereivereine oder einzelner Gewässerkenner!

Natürlich liegen im Einzelfall häufig noch keine detaillierten Pläne vor, wie diese strategisch sinnvoll erscheinenden Maßnahmen (baulich oder anderweitig) durchgeführt werden sollen. Die Umsetzung in die Praxis wird meist in Form sog. „Gewässerentwicklungskonzepte“(GEK) geplant und koordiniert. Der Stand der Planungen zu den GEK können Sie grob aus den Karten 8.2 und 8.3 entnehmen. Sie sollten sich bei den zuständigen Landrats- oder Wasserwirtschaftsämtern erkundigen, welche konkreten Umsetzungen der Maßnahmenplanungen angedacht werden und welche GEK bereits existieren oder in Vorbereitung sind, ehe Sie im Anhörungsverfahren Stellung nehmen. Hier müsste Ihr Kommentar dann im Online-Formular (oder im neuerdings vom BN zur Verfügung gestellten Offline-Formular; siehe Kap. 3.2) beim 3. Abschnitt „Stellungnahme zu den Entwürfen der Maßnahmenprogramme“ in Kästchen 3 „ergänzende Maßnahmen“ erfolgen. Die Bezirksfischereiverbände und die Fischereifachberatungen werden Sie sicherlich nach Möglichkeit unterstützen!

3.5 Zielerreichung
Es ist freilich schon jetzt absehbar, dass bis 2015 eine ganze Reihe von Gewässern die Ziele – den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential – nicht erreichen werden. Teils wegen noch vorhandener Erhebungsdefizite, teils wegen finanzieller Abwägungen, oder auch wegen der erwarteten Langfristigkeit bis zum Wirksamwerden bestimmter Maßnahmen wurden verschiedene Priorisierungsschritte durchgeführt. Es wird somit bei verschiedenen Gewässern erst bis zur nächsten (2021) oder auch übernächsten Planungsperiode (2027) von einer Zielerreichung ausgegangen. Siehe hierzu den Anhang 5.1 des Bewirtschaftungsplanes oder Karte 5.2. Leider liegen die Ergebnisse der laufenden Priorisierung der Wasserkörper in Hinblick auf die vorrangige Herstellung der Durchgängigkeit noch immer nicht vor und können ergo bei der öffentlichen Anhörung nicht berücksichtigt oder kommentiert werden.

Insbesondere wenn Ihr Gewässer(abschnitt) die Einstufung hat „Zielerreichung unwahrscheinlich“ mit der Begründung „Unverhältnismäßig hoher Aufwand“ sollten Sie dies in Frage stellen und in Kästchen 5 („Liste der Umweltziele und Ausnahmen“) im 2. Abschnitt („Stellungnahmen zu den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans“) kritisieren. Es ist zwar nachvollziehbar, dass nicht alle anvisierten Maßnahmen bis 2015 abgeschlossen sein können, doch wird öffentlicher Druck hoffentlich zur Bereitstellung möglichst umfangreicher Mittel (sowohl für den absehbar großen Personalaufwand wie auch für die notwendigen Sachmittel) führen.



Zusammenfassung
Je nach dem Stand Ihrer Vorkenntnisse und Ihrer Bereitschaft, sich mit den Grundzügen der WRRL vertraut zu machen, empfehlen wir, die wesentlichen Informationen zu den Sie betreffenden Gewässern mit Hilfe des online-Kartendienstes oder in den Anhängen 4.2 und 4.3 des Bewirtschaftungsplans und im Anhang 6 des Maßnahmenprogrammes herauszusuchen. Sie sollten einerseits die aktuelle Einstufung, andererseits die vorgeschlagenen Maßnahmen kritisch begutachten. Nehmen Sie nach Möglichkeit an den lokalen Wasserforen teil, bei denen viele grundlegende Fragen angesprochen werden können. Versäumen Sie mit Ihrer Stellungnahme nicht die Eingabefrist bis zum 30.Juni 2009.

Zur Unterstützung und Veranschaulichung seien hier noch einige Karten von der Seite  empfohlen:
Karte 1.1: Planungsebenen zur Umsetzung der WRRL in Bayern
Karte 1.2: Oberflächenwasserkörper
Karte 2.6: Eintrag von Schwebstoffen in Oberflächengewässer über Erosion
Karte 4.2: Ökologischer Zustand / ökologisches Potenzial Flusswasserkörper
Karte 4.3: Ökologischer Zustand Flusswasserkörper – Fische
Karte 4.4 & 4.5: Ökologischer Zustand Flusswasserkörper – Makrozoobenthos
Karte 5.1: Künstliche und erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper
Karte 5.2: Zielerreichung Oberflächenwasserkörper
Karte 8.2: Gewässerentwicklungskonzepte - Gewässer I. und II. Ordnung
Karte 8.3: Gewässerentwicklungskonzepte - Gewässer III. Ordnung


 

In 6 Schritten zu Ihrer WRRL-Stellungnahme
„Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung“

1. Lesen Sie zur „Beteiligung an der letzten öffentlichen Anhörungsphase“
den Beitrag auf der Homepage des LFV Bayern oder den Artikel zur WRRL in Bayerns Fischerei & Gewässer 1/2009.

2. Interaktiven Online-Kartendienst starten (unter www.wrrl.bayern.de)
und Detailinfos (Stammdaten, Bewertungen und Maßnahmen) für das jeweilige Gewässer heraussuchen. Wie das geht steht in oben genanntem Artikel. Dabei u.U. auch einen ersten Blick in die offiziellen Anhörungsdokumente (Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm, v.a. die Anhänge) werfen. Sie brauchen diese Dokumente aber nicht auszudrucken, da Sie allenfalls einen kleinen Teil davon zum Nachschlagen benötigen.
Falls Sie keinen Zugriff auf das Internet haben, ist die Arbeit an der Stellungnahme deutlich erschwert. Suchen Sie sich nach Möglichkeit jemanden mit Internetanschluss!

3. Ziele der Fischerei und des Fischartenschutzes
Detailinfos (aus dem Kartendienst oder den Anhängen der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme) zu den Wasserkörpern vergleichen mit dem, was Sie sich aus Sicht der Fischerei und der Gewässerrenaturierung vorstellen, sowohl bezüglich der Einschätzung des Zustands, der Ziele & Maßnahmen und des geplanten zeitlichen Umsetzungshorizontes (siehe auch Punkt 5 „Zielerreichung“).
Tipp: Anhang 8 zum offiziellen Maßnahmenprogramm listet all die Maßnahmen auf, die prinzipiell zur Anwendung kommen können. Die „Übersetzung“ der Maßnahmen aus dem spezifisch bayerischen in den (bundesdeutschen) LAWA-Katalog ist in diesem Kontext nebensächlich. Bei Ergänzungsvorschlägen zu den bereits vorgeschlagenen Maßnahmen kann man sich aber ggf. gleich auf diesen bayerischen Maßnahmenkatalog stützen.

4. Stellungnahme beginnen
Das vom Bund Naturschutz erstellte, sehr nützliche Offline-Formular (das Sie etwas abgespeckt auch hier auf der Homepage des LFV Bayern herunterladen können) entspricht in Inhalt und Aufbau exakt dem im Internet aufrufbaren Online-Formular, nur dass Sie hier in Ruhe daran arbeiten können und Zwischenstände beliebig in Ihrem Textverarbeitungsprogramm zwischenspeichern können. Das Formular ist (entsprechend dem Online-Äquivalent) in vier Abschnitte gegliedert. Sie finden auf der ersten Seite des Offline-Formulars Hinweise auf die Bedeutung der einzelnen Kästchen.
Konzentrieren Sie sich in Abschnitt 2 auf die Kästchen 4 und 5    und v.a. in Abschnitt 3 („Stellungnahme zu den Entwürfen der Maßnahmenprogramme“) auf Kästchen 3 („Ergänzende Maßnahmen“).

Zur Unterstützung hat der BN Diagramme bzw. sog. Checklisten erstellt, in denen Vorgehensweisen für „Flüsse und Bäche“ und für „Seen“ dargestellt werden. Diese Checklisten können beim LFV oder BN angefordert werden.
Sie können sich dabei natürlich auf die für Sie besonders wichtigen Punkte konzentrieren.


5. Zielerreichung
Ein nicht unerheblicher Punkt ist auch die Zielerreichung (Anhang 5.1und 5.2 Bewirtschaftungsplan) bei den einzelnen Wasserkörpern.
Insbesondere wenn Ihr Gewässer(abschnitt) die Einstufung hat „Zielerreichung unwahrscheinlich“ mit der Begründung „Unverhältnismäßig hoher Aufwand“ sollten Sie dies in Frage stellen und in im Abschnitt 2 („Stellungnahme zu den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans“) bei Kästchen 5 („Liste der Umweltziele und Ausnahmen“) darstellen.
Die Priorisierung der Wasserkörper in Hinblick auf die Herstellung der Durchgängigkeit ist noch nicht abgeschlossen und kann bei der öffentlichen Anhörung demnach nicht berücksichtigt werden, was zu bedauern ist. Es werden allerdings zwangsläufig nicht alle anvisierten Maßnahmen bis 2015 abgeschlossen sein können, doch wird öffentlicher Druck hoffentlich zur Bereitstellung möglichst großer Mittel (sowohl für den absehbar großen Personalaufwand wie auch für die notwendigen Sachmittel) führen.

6. An Behörde abschicken – letzter Termin 30.06.09
Die Stellungnahme mit allen Anlagen, die Sie beifügen wollen (z.B. Karten, Fotos, Befischungsdaten), muss rechtzeitig an die zuständige Behörde geschickt werden. Sie können Ihre Ausführungen in das Online-Formular übertragen und per Mausklick abschicken oder auch das Offline-Formular in Papierform an die zuständige Bezirksregierung schicken. Die Adressen finden Sie unten.

Regierung von Oberbayern,Maximilianstraße 39,80538 MünchenEmail: poststelle@reg-ob.bayern.de    
Regierung von Niederbayern,Regierungsplatz 540,84028 LandshutEmail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Regierung der Oberpfalz,Emmeramsplatz 8,93047 RegensburgEmail: poststelle@reg-opf.bayern.de    
Regierung von Oberfranken,Ludwigstraße 20,95444 BayreuthEmail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Regierung von Mittelfranken,Promenade 27,91522 AnsbachEmail: poststelle@reg-mfr.bayern.de    
Regierung von Unterfranken,Peterplatz 9,97070 Würzburg,Email: poststelle@reg-ufr.bayern.de
Regierung von Schwaben,Fronhof 10,86152 Augsburg,Email: poststelle@reg-schw.bayern.de    

Formulare
WRRL-Offline-Formular (Word-Dokument zum ausfüllen (89 KB)

BStMUGBayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
FGEFlussbebietseinheit
FWKFlusswasserkörper
GEKGewässerentwicklungskonzept
HMWBHeavily Modified Water Bodies, deutsch:Erheblich veränderte Wasserkörper
LfU(Bayerisches) Landesamt für Umwelt
OWKOberflächenwasserkörper
SUPStrategische Umweltprüfung
SWKSeewasserkörper
WRRL(eigentlich EU-WRRL) Europäische Wasserrahmenrichtlinie
WWAWasserwirtschaftsamt
 
 
22.5. 18:00Infoveranstaltung des BN zur WRRL, Geschäftsstelle BN Donauries, 86609 Donauwörth, Heilig-Kreuzstr. 15Tel. 0906-23638
26.5. 09:30Regionales Wasserforum Oberbayern (über Bayer. Landesamt für Umwelt), Großer Sitzungssaal 6231 Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80538 MünchenDetails bitte bei http://www.wrrl.bayern.de/termine/index.htm abfragen
 

Suche




Donauausbau

Der LFV Bayern empfiehlt seinen Mitgliedern folgenden, bereits gesendeten Beitrag,  des Bayerischen Fernsehens vom Sonntag, den 25.03.2012 um 19.00 Uhr in der Reihe "Unter unserem Himmel". Der Beitrag "Die Zähmung der freifließenden Donau" ist in der Mediathek des Bayrischen Rundfunks abrufbar.

Fischaufstieg

Staatsminister Dr. Marcel Huber stellt neues Handbuch zu Fischaufstiegsanlagen offiziell vor.   

Pressemitteilung LFV
Pressemitteilung Umweltministerium

Praxishandbuch