Fischereigesetz für Bayern (FiG)
Das Bayerische Fischereigesetz, an dessen Entstehung der Landesfischerei-Verein einen erheblichen Anteil hatte, wird 1908 erlassen.
Die Gesetzgebung galt für alle neuen Fischereigesetze als Muster.
Das Bayerische Fischereigesetz, an dessen Entstehung der Landesfischerei-Verein einen erheblichen Anteil hatte, wird 1908 erlassen.
Die Gesetzgebung galt für alle neuen Fischereigesetze als Muster.