Fischereigesetz für Bayern (FiG)

Bayerisches Fischereigesetz von 1908

Bildergalerie starten Bayerisches Fischereigesetz von 1908

Das Bayerische Fischereigesetz, an dessen Entstehung der Landesfischerei-Verein einen erheblichen Anteil hatte, wird 1908 erlassen.

Die Gesetzgebung galt für alle neuen Fischereigesetze als Muster.

 

Das Bayerische Fischereigesetz wurde am 10. 10. 2008 neu bekanntgemacht

GVBl Nr. 23/2008, Seite 840

Bayerisches Fischereigesetz

Ausführungsverordnung

 

Neues Bayerisches Fischereigesetz

Anmerkungen zum neuen bayer. Fischereigesetz (311 KB)

Suche




Donauausbau

Der LFV Bayern empfiehlt seinen Mitgliedern folgenden, bereits gesendeten Beitrag,  des Bayerischen Fernsehens vom Sonntag, den 25.03.2012 um 19.00 Uhr in der Reihe "Unter unserem Himmel". Der Beitrag "Die Zähmung der freifließenden Donau" ist in der Mediathek des Bayrischen Rundfunks abrufbar.

Fischaufstieg

Staatsminister Dr. Marcel Huber stellt neues Handbuch zu Fischaufstiegsanlagen offiziell vor.   

Pressemitteilung LFV
Pressemitteilung Umweltministerium

Praxishandbuch