Die staatliche Fischerprüfung in Bayern
Informationen zur Fischerprüfung
Die Fischerprüfung findet bayernweit, alljährlich und landeseinheitlich am ersten Samstag des Monats März statt. Deren Durchführung regeln §§ 4 bis 8 der Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz (AVBayFiG) in der jeweils geltenden Fassung.
Prüfungsbehörde ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei in Starnberg. Sie wird bei der Durchführung der Prüfung von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie dem Landesfischereiverband Bayern e.V. unterstützt.
Die Anmeldung zur Prüfung ist ganzjährig möglich, hat jedoch bis spätestens am 1. Dezember des der Prüfung vorangehenden Jahres zu erfolgen. Verspätete Anmeldungen werden zurückgewiesen.
Weitere ausführliche Informationen und online Anmeldung:
Sie können sich auch per Post anmelden. Das Anmeldeformular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder Sie können es sich hier herunterladen.
Anmeldeformular
Das ausgefüllte Anmeldeformular schicken Sie dann an den Landesfischereiverband Bayern e.V.
Nur nach Überweisung der Prüfungsgebühr in Höhe von € 30,- bis spätestens 15. Dezember (Ausschlussfrist) erhalten Sie ca. drei Wochen vor dem Prüfungstermin ein Ladungsschreiben für die schriftliche Prüfung. Sie haben zwei Stunden Zeit, je 12 Fragen aus den 5 Prüfungsgebieten zu beantworten.
- Fischkunde
- Gewässerkunde
- Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
- Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische und
- einschlägige Rechtsvorschriften.
Den verbindlichen Fragenkatalog "Die staatliche Fischerprüfung" können Sie im LFV-Shop bestellen.
Anmeldeverfahren
Landesfischereiverband Bayern e.V.
Pechdellerstraße 16
81545 München
Tel.: 089/642726-23
Fax: 089/642726-66
e-Mail: fischerpruefung@lfvbayern.de
Prüfungsbehörde
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Fischerei
- Staatliche Fischerprüfung -
Weilheimer Straße 8
82319 Starnberg
Tel.: 08151/2692-130
Fax: 08151/2692-170
e-Mail Fischerei@LfL.bayern.de
Internet www.lfl.bayern.de
Örtliche Prüfungsbehörde: Zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Wiederholungsprüfung
Personen, die ordnungsgemäß zur Hauptprüfung angemeldet waren (Anmeldung und fristgerechte Einzahlung) aber nicht zur Prüfung erscheinen konnten oder diese nicht bestanden haben, können an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen.
Bitte beachten Sie, dass zur Wiederholungsprüfung keine Prüfungsteilnehmer aus vorherigen Jahren oder Neuanmeldungen berücksichtigt werden können. Personen die wegen Unterschleifs von der Hauptprüfung ausgeschlossen wurden, dürfen an der Wiederholungsprüfung nicht teilnehmen.
Nach fristgerechtem Eingang der Wiederholungsprüfungsgebühr von 30 Euro zum 02. Mai (Ausschlussfrist) sind Sie verbindlich angemeldet.
Bitte übernehmen Sie auf dem Überweisungsträger alle Daten, die Sie bereits zur Einzahlung für die Hauptprüfung angegeben haben. Etwa vier Wochen vor der Wiederholungsprüfung erhalten Sie ein Ladungsschreiben mit dem Hinweis Ihres Prüfungslokals.
Bitte beachten Sie, dass für die Wiederholungsprüfung je Regierungsbezirk nur ein bis zwei Lokale zur Verfügung stehen und dass damit eine längere Anreisezeit verbunden sein kann.
Ein Prüfungslokalwechsel ist nicht möglich.