Förderstelle

Die Mittel aus der Fischereiabgabe dienen zur Förderung der Fischerei in Bayern. Förderziel ist vor allem der Ausgleich nachteiliger zivilisatorischer Einflüsse auf die Fischbestände und den Lebensraum der Fische.

Gefördert werden können Maßnahmen, die der Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Lebensraumes der Fische, der Fischhege, der Aus- und Fortbildung der Fischer, der Jugendarbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und der Untersuchung überregionaler, für die Fischerei bedeutsamer Fragen, dienen.

Die Gewährung und Verwaltung der Fördermittel aus der Fischereiabgabe (Förderung) wird durch eine Förderstelle abgewickelt, sie ist eine eigenständige Einrichtung des LFV und an die einschlägigen Vorgaben der Förderrichtlinie gebunden.

Antragstellung:

Die Abwicklung von Förderanträgen ist an die gesetzliche Richtlinie für Zuwendungen aus der Fischereiabgabe (FiAbgaR) und den damit verbundenen subventions- und haushaltrechtlichen Vorgaben sowie den Vergabe- und Verfahrensbestimmungen gebunden.

Grundvoraussetzung für die Bezuschussung ist eine ordnungsgemäß beantragte Fördermaßnahme mit allen benötigen erklärenden Unterlagen und Darstellungen zur Maßnahme.

Die Antragsstellung hat durch den Antragsberechtigten,  bei Fischereivereinen über den Vereinsvorsitzenden als gesetzlichen Vertreter, zu erfolgen.

Anträge sind über den zuständigen Bezirksfischereiverband des jeweiligen Regierungsbezirks unter der Beachtung einer Bearbeitungszeit von mind. 4 Wochen, Ziffer 7.2.1 FiAbgaR einzureichen.
Sie sind grundsätzlich so rechtzeitig zu stellen, dass die Förderbewilligung vor Beginn der Maßnahme erfolgen kann.

Um einen „vorzeitigen Maßnahmebeginn“ und somit die  Einstufung seitens der Prüfungsbehörde als nicht förderfähig zu vermeiden, ist die Maßnahme grundsätzlich erst nach Erhalt der Vereinbarung (Bewilligung) durchzuführen.

Für alle Vorhaben gilt, dass Maßnahmen, die noch im laufenden Förderjahr bearbeitet werden sollen, bis spätestens 30 September Ziffer 7.2.5 FiAbgaR vorliegen müssen.

Eine rechtzeitige Planung von Maßnahmen durch die Antragsberechtigten kann vorausgesetzt werden.
 
Für Rückfragen stehen Ihnen der Bezirksfischereiverband  gerne im Vorfeld der Antragstellungen zur Verfügung
 
Seiten der Bezirksverbände:

Oberbayern
Niederbayern
Oberpfalz
Oberfranken
Mittelfranken
Unterfranken
Schwaben

Formulare für Zuwendungen aus der Fischereiabgabe

Richtlinie für Zuwendungen aus der Fischereiabgabe.pdf
Richtlinie Anhang.pdf
Antrag auf Zuwendung Fischereiabgabe A2.pdf
Antrag auf Zuwendung Fischereiabgabe A2.doc
Fischereiliche Lehrgänge, Anlage Antrag A2.pdf
Besatzmaßnahmen Anlage Antrag A2.pdf
Herkunftszeugnis.pdf

Für Anfragen und Informationen zur Fischereiabgabe ist die Förderstelle beim Landesfischereiverband unter folgender Adresse erreichbar:

Landesfischereiverband Bayern e.V.
Förderstelle
Pechdellerstraße 16
81545 München

Tel: 089/64 27 26 - 53
Fax: 089/64 27 26 - 52
E-Mail: ulf.pawlik@lfvbayern.de

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