Staatliche Fischereirechte

Seit 40 Jahren verwaltet der LFV Bayern staatliche Fischereirechte im Auftrag des Finanzministeriums.
Unter den insgesamt über 600 Rechten finden sich alle Größen - vom kleinen Bach bis zum Stausee.
Die Verwaltung arbeitet auf der Grundlage eines Geschäftsführungsvertrags mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen. Für den letzten Neuabschluss des Vertrages im Jahre 2000 hatten sich Verband und Ministerium auf eine gründliche Überarbeitung verständigt.
Die Situation der Fischerei - d.h. vor allem Probleme mit Gewässerverbau, fischfressenden Vögeln und chemischer Belastung der Gewässer - hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt und damit auch die Arbeit der Verwaltung. Dem wurde seitens des Verbandes durch personelle und strukturelle Veränderungen Rechnung getragen.
Grundzüge des Erfolges bestehen aus der Verbindung fiskalischer Interessen des Freistaates mit den Wünschen des Verbandes, möglichst viele Angelmöglichkeiten zu angemessenen Preisen zu schaffen. Gemeinsam ist die Verpflichtung, die staatlichen Gewässer im Sinne der Hegepflicht vorbildlich zu bewirtschaften.
Um dies zu erreichen sind u. a. sinngemäß folgende Vereinbarungen getroffen:
Pächter sind unter Berücksichtigung der existentiellen Interessen der Berufsfischer in erster Linie Fischereivereine. Die Fischereirechte werden jeweils zur Neuverpachtung in der Mitgliederzeitschrift "Bayerns Fischerei & Gewässer" ausgeschrieben. Über die Vergabe entscheidet eine Kommission, die den geeignetsten Bewerber auswählt.
Tel.: 089/64 27 26 - 41 und - 42
Fax: 089/64 27 26 - 44
E-Mail: fischereirechte@lfvbayern.de