Der Landesfischereiverband Bayern e.V.

Ziele

Bronzetafel am Haus der Bayerischen Fischerei

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Die Ziele des LFV sind in  2 Abs. § 2 der Satzung (19.4.1997) definiert: "Der Zweck des LFV ist der Schutz und die Pflege der Natur, insbesondere die Erhaltung der Gewässer in ihrem natürlichen Zustand und ihrer Ursprünglichkeit mit ihrem Fischbestand zum Wohl der Allgemeinheit und damit auch zur Förderung der Volksgesundheit sowie die Förderung der nicht gewerblichen Fischerei in Bayern durch freiwilligen Zusammenschluss aller an der Erfüllung dieses Zweckes mitwirkenden fischereilichen Vereinigungen und Personen."

LFV Satzung 

Aufgaben

Interessensvertretung
Die Vertretung der Interessen gegenüber Politik und Gesellschaft ist die Kernaufgabe des Landesfischereiverbandes. Tätig wird der LFV durch seine gewählten Organe und die Geschäftsstelle. Ansprechpartner sind in erster Linie Institutionen des Freistaats d.h. der bayerische Landtag, die Staatsregierung, die zuständigen Ministerien und ihre zugeordneten Institutionen, die landesweiten Medien i.e. Redaktionen der Tageszeitungen, Magazine und Fachpresse sowie Funk und Fernsehen.

Beispiele für diese Tätigkeit sind:

  • parlamentarische Abende für die Landtagsfraktionen
  • Teilnahme an Anhörungen und Gespräche mit Abgeordneten aller Parteien
  • Kontakte zu Mitarbeitern der Ministerien, Landesämtern bzw. Anstalten
  • Teilnahme an Pressekonferenzen
  • regelmäßige Gespräche auf Umwelt- und Landwirtschaftsmessen
  • Organisation von Veranstaltungen, Präsentation auf Messen und Ausstellungen
  • Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und gesellschaftlichen Organisationen

Verwaltung staatlicher Fischereirechte

Seit nunmehr 40 Jahren verwaltet der LFV Bayern staatliche Fischereirechte im Auftrag des Finanzministeriums. Unter den insgesamt über 600 Rechten finden sich alle Größen vom kleinen Bach bis zum Stausee.

siehe auch: Verwaltung staatlicher Fischereirechte

Anerkannter Naturschutzverband

Der Landesfischereiverband ist nach § 58ff Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 42 Bayerisches Naturschutzgesetz seit 1987 anerkannter Naturschutzverband. Er erfüllt die Voraussetzungen weil:

  • er nach seiner Satzung überwiegend die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert
  • sein Tätigkeitsbereich ganz Bayern erfasst
  • er die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet
  • er als gemeinnützig anerkannt ist
  • jeder Mitglied werden kann
     

Zu den Aufgaben gehören Stellungnahmen zu:

  • der Vorbereitung von Verordnungen der Naturschutzbehörden
  • die Vorbereitung von Landschaftsprogrammen und Landschaftsplänen
  • der Befreiung von Verboten der Schutzgebietsverordnungen
  • Planfeststellungsverfahren die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind

Der LFV bearbeitet jährlich ca. 300 Verfahren. Die Stellungnahmen werden in der Regel gemeinsam mit Vertretern der Bezirksfischereiverbände oder Landkreisbeauftragten verfasst. Ortskenntnis ist unabdingbar, denn die Beiträge sollen konkrete Fehler aufzeigen und realistische Alternativen anbieten. Das Recht auf Ablehnung eines Verfahrens oder die Möglichkeit ihre Vorstellungen rechtlich durchzusetzen haben die Naturschutzverbände in Bayern allerdings nicht.

Arten und Gewässerschutzprojekte

Im Rahmen der Arten- und Gewässerschutzprojekte des LFV Bayern (Folgemaßnahmen der Fischartenkartierung) werden seit 1995 Maßnahmen zum praktischen Fischarten- und Gewässerschutz umgesetzt. Die Grundlagen hierzu liefern Untersuchungen zu den Gefährdungsursachen einzelner Fisch-, Muschel- und Krebsarten. Weiterhin werden Daten der Fischartenkartierung in Verbindung mit aktuellen Bestandserhebungen des LFV Bayern und aktuellen Fangaufzeichnungen der Bezirksfischereiverbände und der Fischereiberechtigten als Basis für die entsprechenden Programme genutzt. Es zählt zu den elementaren Interessen der Fischerei, die Gewässer zu schützen und den Lebensraum der Fische zu verbessern. Neben diesem Schutzgedanken ist auch die langfristige Sicherung einer nachhaltigen fischereilichen Nutzung ein wesentliches Ziel. In diesem Kontext - Schutz und nachhaltige Nutzung - sehen die Verfasser ihre Tätigkeit im Rahmen der Folgemaßnahmen der Fischartenkartierung in Bayern.

siehe auch: Fischereifachliches

Öffentlichkeitsarbeit

Naturschutzarbeit ist auch und vor allem Öffentlichkeitsarbeit. Die Verbreitung des Naturschutzgedankens ist die Vorraussetzung für praktizierten, schonenden Umgang aller Menschen mit den Naturgütern und der Lebewesen.
Die Fischerei propagiert die nachhaltige Naturnutzung im Sinne der Agenda 21. Das heißt, dass durch die fischereiliche Nutzung die Regenerationsfähigkeit der Fischbestände gestärkt und die Gewässer überwacht werden.

Schwerpunkte der Öffentlichkeitsarbeit des LFV sind:

  • die Mitgliederzeitschrift Bayerns Fischerei und Gewässer
  • die Schriftenreihe sowie andere Veröffentlichungen (Kochbücher, Angelführer Bayern, die Äsche, etc.)
  • die Homepage
  • Ausstellungen (Flusskrebse in Bayern, Fischer in Bayern, die Äsche, die Flussperlmuschel)
  • Multimedia-Show
  • Messepräsentationen
  • Vortragsveranstaltungen etc.

Berufsfischerei

Die Berufsfischerei hat in Bayern eine lange Tradition. Sie gliedert sich in zwei Bereiche:

Fluss- und Seenfischerei
Als eines der ältesten Handwerke wird die Fischerei auf 25.000 Seen (ohne Bodensee) und 5240 ha Fliessgewässer von 189 Betrieben beruflich, größtenteils im Nebenerwerb, ausgeübt.

Fischzucht und Fischhaltung
In Bayern befinden sich mit 7600 Betrieben knapp 90 % der teichwirtschaftlichen Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe Deutschlands. Unterschieden wird hierbei zwischen Karpfen- und Forellenteichwirtschaft.
50% der deutschen Speisekarpfen werden auf einer Gesamtteichfläche von 20.000 ha erzeugt. Mittelfranken und die Oberpfalz nehmen hierbei eine traditionell führende Position ein. Die Karpfenerzeugung erfolgt naturnah, in der Regel auf der Basis der Naturnahrung und Getreide. Nebenfische im Karpfenteich sind z.B. Schleie, Hecht, Zander und Wels.
Etwa 30 % der deutschen Forellenproduktion stammt aus Bayern. Forellenteichwirtschaften finden sich dort, wo frisches, kühles Wasser ausreichend zur Verfügung steht. Verbreitet sind sie daher im Bereich der Mittelgebirge und des Voralpenlandes. Neben Regenbogenforellen werden Bachforellen, Saiblinge, Huchen und Äschen als Speise- und Satzfische produziert.
Die berufliche Ausbildung zum Fischwirt erfolgt in 114 Betrieben. Sie dauert 3 Jahre. Zuständig hierfür ist das Institut für Fischerei, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, in Starnberg.

Casting

Das Wort "Casting" kommt aus dem Englischen und heißt "Werfen". Casting ist der Wurfsport der Sportfischer, sportliche Wurfübungen mit speziellen Angelwurfruten bei Ziel- und Weitwürfen.

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