
Angeln in Bayern – Natur erleben, Vielfalt genießen
Ob Fliegenfischen an einem der zahlreichen Flüsse, Schleppangeln vom Boot auf einem der großen Seen oder nächtliches Aalfischen – Bayern bietet für Anglerinnen und Angler abwechslungsreiche Möglichkeiten in einzigartiger Natur. In jeder Region des Freistaats wartet ein spannendes Fangerlebnis.
Was Sie zum Angeln in Bayern benötigen
Fischereischein
Der Fischereischein ist Ihr offizieller Nachweis zur Ausübung der Angelfischerei und setzt in der Regel eine bestandene Fischerprüfung voraus. Prüfungen aus dem Ausland werden in Bayern nicht anerkannt. Fischereischeine aus anderen Bundesländern gelten hier, sofern der/die Inhaber*in zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht in Bayern gemeldet war. Wird der Hauptwohnsitz nach Bayern verlegt, behält der Fischereischein seine Gültigkeit bis zum Ablauf der ausgestellten Frist.
Wichtig: Zum Angeln in Bayern benötigen Sie sowohl einen gültigen Fischereischein als auch einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer. Beide Dokumente müssen bei Kontrolle durch autorisierte Personen vorgezeigt werden können.
Die Beantragung des Fischereischeins erfolgt bei der zuständigen Gemeindeverwaltung am Wohnort.
Ausstellung:
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Für Erwachsene wird der Fischereischein grundsätzlich lebenslang ausgestellt.
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Jugendliche ab 14 Jahren mit bestandener Prüfung erhalten ebenfalls den lebenslangen Fischereischein.
Neu ab 1. Januar 2025:
Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren dürfen ohne Jugendfischereischein angeln – dank des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten „Zweiten Modernisierungsgesetzes“. Diese Regelung erleichtert Familien den Zugang zur Angelfischerei und fördert aktiv den Nachwuchs.
Sonderregelungen
Für schwerbehinderte Menschen gelten unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen. Auskünfte dazu erhalten Sie bei:
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Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Fischerei – Telefon 08161 / 86 40 60 00
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Oder bei Ihrer Wohnortgemeinde
Touristenregelung:
Personen ohne Wohnsitz in Deutschland (z. B. Urlauber) können ohne Fischerprüfung einen Jahresfischereischein beantragen. Dieser gilt maximal drei Monate im Jahr – am Stück oder aufgeteilt. Zuständig ist die Gemeinde im Bereich des bevorzugten Angelgebiets.
Voraussetzungen
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In der Regel ist eine erfolgreich abgelegte bayerische Fischerprüfung erforderlich.
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Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine in einem anderen Bundesland abgelegte Prüfung anerkannt werden (Auskunft: Gemeinde oder LfL).
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Für Berufsfischer, Fischwirte, Auszubildende und Spätaussiedler können Ausnahmen von der Prüfungspflicht gelten. Gleiches gilt für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung oder bei Nachweis entsprechender deutscher Prüfungszeugnisse.
Geltungsdauer und Fristen
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Lebenslanger Fischereischein: Gültig ohne zeitliche Begrenzung. Die Fischereiabgabe ist jedoch regelmäßig zu entrichten.
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Jugendfischereischein: Gültig vom Ausstellungsdatum bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
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Touristenfischereischein: Maximal drei Monate im Jahr gültig – flexibel einteilbar.
Benötigte Unterlagen
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Nachweis über die bestandene Fischerprüfung
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Aktuelles Passfoto
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass
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Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
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ggf. Führungszeugnis
Gebühren und Abgaben
Fischereigebühr:
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Lebenslanger Fischereischein: 35,00 €
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Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 €
Fischereiabgabe:
Diese wird zur Förderung der Fischerei verwendet und fließt größtenteils über den Landesfischereiverband Bayern e. V. in Projekte zurück.
Zahlungsoptionen:
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5 Jahre: 40,00 €
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Einmalige Lebenszeitzahlung
(nach Alter gestaffelt)
Alter bei Zahlung | Betrag € |
|---|---|
14–22 | 300 |
23–27 | 288 |
28–32 | 256 |
33–37 | 224 |
38–42 | 192 |
43–47 | 160 |
48–52 | 128 |
53–57 | 96 |
58–62 | 64 |
63–67 | 32 |
ab 68 | 0 |
Elektronische Erlaubnisscheine – Online-Angelkarten
Erlaubnisscheine für Anglerinnen und Angler können in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden. Wer elektronische Erlaubnisscheine anbieten möchte, muss das Verfahren vom Staatsministerium genehmigen lassen, bevor er es erstmals einsetzt. In Bayern sind die Verfahren mehrerer Anbieter zugelassen.
Elektronische Erlaubnisscheine dürfen die unter folgendem Link aufgelisteten Anbieter ausstellen:

