Förderstelle für Naturschutzprojekte und fischereiliche Arbeit
Jährlich werden Naturschutzprojekte und die fischereiliche Arbeit der Vereine und Bezirksverbände mit etwa 1 Million Euro aus der Fischereiabgabe gefördert. Diese Mittel werden durch eine eigenständige Förderstelle verwaltet, die sich um die Gewährung und Verwaltung der Fördermittel kümmert.
Förderanträge: Antragstellung und Voraussetzungen
Förderanträge ab dem 1. Dezember 2025 – nur noch online
Mit Beginn des Förderjahres 2026 erfolgt die Antragstellung auf Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe ausschließlich digital über das Online-Förderportal des Landesfischereiverbandes Bayern.


Seit dem 1. Dezember 2025 können Förderanträge grundsätzlich nur noch über dieses Portal eingereicht werden.
Der gesamte Förderprozess – von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel – wird transparent über das Portal abgewickelt. Die Arbeitsabläufe entsprechen den Vorgaben der Fischereiabgaberichtlinie.
Fischereivereine und Fischereiberechtigte, die bereits Fördermittel erhalten haben, bekommen ab dem 24. November 2025 postalisch einen Leitfaden zur Erstregistrierung.
Hilfestellungen:
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.lfvbayern.de
Hotline: 089-642726-52
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden Maßnahmen,
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zur Erhaltung und Verbesserung natürlicher Fischlebensräume
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zur Fischhege
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zur Aus- und Fortbildung der Fischer
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zur Jugendarbeit
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zur Öffentlichkeitsarbeit
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zur Inklusionsarbeit
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zu Untersuchungen überregional bedeutsamer fischereilicher Fragestellungen
Die Gewährung und Verwaltung der Fördermittel erfolgt durch die Förderstelle des Landesfischereiverbandes Bayern.
Sie arbeitet als eigenständige Einrichtung nach den gesetzlichen Vorgaben der Richtlinie für Zuwendungen aus der Fischereiabgabe (FiAbgaR) sowie den einschlägigen subventions-, haushalts- und vergaberechtlichen Bestimmungen.
Voraussetzungen für eine Förderung
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Förderanträge müssen digital über das Förderportal eingereicht werden.
Analoge Anträge (Formblätter) können nicht berücksichtigt werden.
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Dem Antrag sind alle erforderlichen Unterlagen beizufügen:
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Beschreibung und Begründung der Maßnahme
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nachvollziehbare Kostenaufstellung
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ggf. Markterkundung mit Vergleichsangeboten
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Antragsteller ist der Antragsberechtigte; bei Fischereivereinen der Vereinsvorsitzende als gesetzlicher Vertreter.
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Bei Kooperationsprojekten ist eine Erklärung zur Zusammenarbeit und Finanzierung einzureichen.
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Einreichung erfolgt über den zuständigen Bezirksfischereiverband unter Beachtung einer Mindestbearbeitungszeit von 4 Wochen.
Wichtige Fristen und Hinweise
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Anträge müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass die Förderbewilligung vor Maßnahmenbeginn erfolgen kann.
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Maßnahmen dürfen grundsätzlich erst nach Erhalt der Fördervereinbarung begonnen werden, da sonst die Förderfähigkeit entfällt.
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Förderanträge, die noch im laufenden Förderjahr bearbeitet werden sollen, müssen spätestens bis 30. September bei der Förderstelle vorliegen.
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Auf die beantragte Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Kürzungen sind im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie über Ihren Bezirksfischereiverband sowie das Team der Förderstelle.
Downloads
Für Anfragen und Informationen zur Fischereiabgabe ist die Förderstelle beim Landesfischereiverband unter folgender Adresse erreichbar:
Landesfischereiverband Bayern e. V.
Förderstelle
Mittenheimer Straße 4
85764 Oberschleißheim
Tel. 089/64 27 26-54 oder -53
Fax: 089/64 27 26-66
E-Mail: foerderstelle@lfvbayern.de
Der Förderbeirat
Der Förderbeirat des Landesfischereiverband Bayern befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Förderung, die durch die Förderstelle abgewickelt werden.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
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Beratung in grundlegenden Förderfragen
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Entscheidung über Maßnahmen außerhalb der regulären Förderbereiche
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Beschlussfassung bei Projekten mit einem Investitionsvolumen von mehr als 50.000 €
Zusammensetzung
Der Förderbeirat setzt sich zusammen aus:
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dem geschäftsführenden Präsidium des Landesfischereiverbandes Bayern
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dem Generalsekretär des LFV
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der Förderstelle des LFV
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den Präsidenten der Bezirksfischereiverbände
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je einem Vertreter des Instituts für Fischerei
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sowie der Abteilung Förderwesen und Fachrecht der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft
Der Förderbeirat tagt bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich.
Die Fischereiabgabe
Wer sich in Bayern einen Fischereischein ausstellen lässt, entrichtet die Fischereiabgabe. Damit leisten alle Fischerinnen und Fischer einen direkten Beitrag zum aktiven Gewässer- und Artenschutz.
Zweck der Fischereiabgabe
Die Mittel aus der Fischereiabgabe dienen insbesondere dazu,
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nachteilige zivilisatorische Einflüsse auf Fischbestände auszugleichen,
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Lebensräume von Fischen zu erhalten und zu verbessern,
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nachhaltige Fischereistrukturen zu stärken.
Die Fischereiabgabe bildet damit eine zentrale Grundlage zur Förderung der Fischerei und des Gewässerschutzes in Bayern.