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Häufige Fragen

Hier werden häufige Fragen sowohl von Mitgliedern als auch Interessierten erklärt …

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Wie erhalte ich einen Fischereischein in Bayern?

Um in Bayern angeln zu dürfen, benötigst du einen gültigen Fischereischein. Diesen erhältst du nach bestandener Fischerprüfung. Vorbereitungskurse und Prüfungsinformationen findest du auf der LFV-Webseite.

05
 

Wie hoch ist die Fischereiabgabe und wofür wird sie verwendet?

Die Abgabe beträgt maximal 300 Euro(einmalige Zahlung mit 14 Jahren) und wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet. Die Mittel werden im Rahmen gesetzlicher Vorschriften überwiegend durch den Landesfischereiverband Bayern e.V. vergeben.

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09
 

Gibt es besondere Regelungen für das Angeln in Schutzgebieten?

In Schutzgebieten gelten spezielle Vorschriften. Informiere dich vorab über lokale Bestimmungen, um Tiere und Lebensräume zu schützen.

13
 

Was ist das Umweltbildungsprojekt „Fischer machen Schule“?

Ein kostenfreies Umweltbildungsprojekt der Bayerischen Fischerjugend für Schulklassen und Jugendgruppen zum Thema Gewässer als Lebensraum. Im Mittelpunkt steht die praktische Gewässeruntersuchung mit begleitenden

 

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02
 

Ab welchem Alter darf ich in Bayern angeln?

Kinder ab 7 Jahren dürfen angeln, wenn sie von einem volljährigen Fischereischeininhaber begleitet werden. So wird der Einstieg für Familien erleichtert.

06
 

Kann ich die Fischerprüfung online ablegen?

Ja, die staatliche Fischerprüfung kann online abgelegt werden. Anmeldung, Prüfungsgebühr und Nachweis über absolvierte Ausbildungsstunden sind erforderlich.

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10
 

Wie kann ich den LFV Bayern unterstützen oder Mitglied werden?

Du kannst den LFV Bayern durch eine Mitgliedschaft unterstützen. Weitere Informationen und Vorteile findest du auf der LFV-Webseite.

03
 

Was ist der Unterschied zwischen Fischereischein und Erlaubnisschein?

Der Fischereischein berechtigt grundsätzlich zum Angeln in Bayern. Ein Erlaubnisschein ist zusätzlich für jedes Gewässer erforderlich, in dem du angeln möchtest.

07
 

Was muss ich bei einer Namensänderung meines Fischereischeins beachten?

Bei einer Namensänderung ist kein neuer Schein nötig. Der bestehende Fischereischein bleibt gültig.

11
 

Wie ist die Meldekette bei Fischsterben?

Was ist zu tun, wenn in Ihrem Vereinsgewässer ein Fischsterben auftritt? Das Landesamt für Umwelt hat eine hilfreiche Übersicht zur Meldekette erstellt.

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04
 

Darf ich gefangene Fische einfach wieder ins Wasser setzen?

Catch & Release ist in Bayern grundsätzlich verboten. Gefährdete Arten dürfen jedoch unter bestimmten Bedingungen zurückgesetzt werden.

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08
 

Darf ich mit einem ausländischen Fischereischein in Bayern angeln?

Ein ausländischer oder in einem anderen deutschen Bundesland ausgestellter Fischereischein kann in Bayern unter bestimmten Bedingungen gelten. Informiere dich über die genauen Vorschriften.

12
 

Wo kann ich den Schulkalender Wald, Wild und Wasser bestellen?

Der Kalender kann unter diesem Link bzw. bei der BJV-Service GmbH bestellt werden:

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