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Neuer Ausbildungsplan für Vorbereitungslehrgänge auf die staatliche Fischerprüfung in Bayern

Neuer Ausbildungsplan ab 01.10.2026

Freitag, 7. August 2026 um 13:36:18 UTC

Neuer Ausbildungsplan für Vorbereitungslehrgänge auf die staatliche Fischerprüfung in Bayern


Ab 01.10.2026 gilt ein neuer Ausbildungsplan für Vorbereitungslehrgänge auf die staatliche Fischerprüfung in Bayern. Von den Änderungen sind alle Kurse betroffen, die nach dem 30.09.2026 beginnen.

Der bisherige Ausbildungsplan und alle dazugehörigen Vorgaben zur Durchführung von Vorbereitungslehrgängen auf die staatliche Fischereiprüfung treten mit Ablauf des 30.09.2026 außer Kraft.


Sie finden den neuen Ausbildungsplan auf der Homepage der LfL (https://www.lfl.bayern.de/ifi/fischerpruefung/029860/index.php) sowie ab September im Downloadbereich des Onlineportals der Fischerprüfung (https://fischerpruefung-online.bayern.de/fprApp/verwaltung/Downloads).



Auf einige der Änderungen wird im Folgenden genauer eingegangen:


  1. Onlinelehrgänge im Selbststudium

    a. Zukünftig werden neben Präsenzlehrgängen und Online-Präsenzlehrgängen auch Onlinelehrgänge im Selbststudium anerkannt. Dafür gelten besondere Anforderungen. Diese sind dem Ausbildungs-plan zu entnehmen.


    b. Es obliegt den Kursanbietern, allgemeine geltende Vorschriften ein-zuhalten und dazu ggf. mit der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht Kontakt aufzunehmen, um zu prüfen, ob es sich um einen zulassungspflichtigen Fernlehrgang nach dem Fernunterrichts-schutzgesetz handelt


    c. Die 30 Stunden des Lehrgangs sind auf mindestens vier Kalender-tage zu höchstens acht Stunden aufzuteilen. Es muss auf technischem Weg sichergestellt werden, dass pro Tag maximal acht Stun-den des Onlinelehrgangs im Selbststudium absolviert werden können.


    d. Auch die Anbieterinnen und Anbieter von Onlinelehrgängen im Selbststudium sind verpflichtet, für ein dem Ausbildungsplan entsprechendes Praxisangebot zu sorgen und Termine sowie Praxis-orte vor Kursbeginn bekannt zu geben.


    e. Es ist möglich, pro Institution zwei Kursleiterinnen bzw. Kursleiter anzulegen, eine bzw. einen für die Theorie und eine bzw. einen für die Praxis. Sollten Anbieter von Onlinelehrgängen im Selbststudium mit mehreren Kursleiterinnen bzw. Kursleitern für die Praxis zusammenarbeiten, sind aus Gründen des Datenschutzes mehrere Institu-tionen anzulegen.


    f. Onlinelehrgänge im Selbststudium sind quartalsweise im Onlinepor-tal der Fischerprüfung anzulegen. Die Bestätigung über die Absolvierung der theoretischen und praktischen Ausbildungselemente erfolgt im selben Kurs.


    g. Die Gutschrift der besuchten Ausbildungsstunden (Online- und Praxiselemente) hat ausschließlich durch die jeweils verantwortliche Kursleitung zu erfolgen.



  1. Praktische Ausbildung

    a. Die praktische Ausbildung wird um das neue Ausbildungselement „Praxis am Gewässer“ (zwei Stunden) erweitert. Hier sollen Kernelemente der theoretischen Lehrinhalte vertieft und veranschaulicht werden. Das sog. „Praxisangeln“ kann durchgeführt werden, eine Verpflichtung besteht nicht.


    b. Die praktischen Ausbildungselemente sind in Präsenz der Kursleiterinnen und Kursleiter, ggf. unterstützt durch Schulungskräfte, und der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchzuführen.


    c. Während der gesamten praktischen Ausbildung darf jede Schulungskraft maximal zehn Personen betreuen.


    d. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer muss unter Anleitung der Kursleitung bzw. der Schulungskraft das Schlachten (Betäuben, Töten, Ausnehmen, evtl. Be- und Verarbeiten) selbst durchführen.



  2. Administratives

    a. Der Zugang der Kursleitung zum Onlineportal der Fischerprüfung er-folgt personenbezogen. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte, z.B. an eine Bürokraft zur Eintragung der Stunden, ist nicht gestattet.


    b. Aufgrund der Änderungen des Ausbildungsplans sind auch Ände-rungen am Onlineportal der Fischerprüfung erforderlich. Dies betrifft auch Kurse, die bereits angelegt sind, aber erst nach dem 30.09.2026 beginnen. Über die Änderungen und ggf. durch Sie durchzuführende notwendige Anpassungen, werden wir Sie im Sep-tember gesondert informieren. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, bitten wir Sie, vorerst keine neuen Kurse mit Beginn nach dem 30.09.2026 im Onlineportal der Fischerprüfung anzulegen


    c. Stundenpläne sind künftig für Präsenz- und Online-Präsenzlehr-gänge vier Wochen vor Kursbeginn und für Onlinelehrgänge im Selbststudium drei Monate vor Kursbeginn bei der Prüfungsbehörde einzureichen. Bitte verwenden Sie ausschließlich die Formulare in der Anlage. Diese werden Ihnen zusätzlich im Downloadbereich des Onlineportals der Fischerprüfung als ausfüllbare PDF-Dateien zur Verfügung gestellt.


    d. Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer können sich im Onlineportal der Fischerprüfung nur mit BayernID registrieren. Sollte dies für die Kursteilnehmerin bzw. den Kursteilnehmer nicht möglich sein, kann die Anmeldung über den Landesfischereiverband erfolgen (fischerpruefung@lfvbayern.de); bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter 13 Jahren wird dies im Laufe des Jahres aus technischen Gründen erforderlich.


    e. Mit Einführung des neuen Ausbildungsplanes gelten zudem neue Verfahrensvorschriften zur Durchführung der staatlichen Fischerprüfung. Diese finden Sie als Anlage zu diesem Kursleiterschreiben


    f. Zur Überprüfung der Aktualität Ihrer Kontaktdaten ist es notwendig, dass Sie uns das Formular in der Anlage ausgefüllt an fischerpruefung@lfl.bayern.de zurücksenden. Bei Kursleiterinnen bzw. Kursleitern, die uns bis 30.09.2026 das Formular nicht zusenden, gehen wir davon aus, dass diese nicht mehr aktiv sind. Wir werden Sie daher in der Fachanwendung deaktivieren.



(Quelle: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei, 31.07.2026)




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