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Darf Tradition wirklich alles?

vor 1 Tag
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Aktualisiert: vor 15 Stunden

LFV Bayern klagt gegen naturschutzrechtliche Befreiung für Sohlbaggerungen der Flößerei im Herzen der Pupplinger Au


Gaben den Altvorderen der Abfluss und das Flussbett der Isar noch vor, ob geflößt werden kann oder nicht, so schert das den modernen Traditions-Flößer seit Erfindung des Hydraulik-Baggers recht wenig. Seit Jahren graben, schieben und reißen mal gelbe, mal orange Ungetüme mehrmals pro Jahr im hochwertigsten Wildflussbereich der Isar Kies und Bäume umeinander, damit auch bei Niedrigwasser die seit Monaten gebuchten Events in einer floßtauglich präparierten Rinne planmäßig durchgeführt werden können.

Dass die Eingriffe inmitten eines FFH -und Naturschutzgebiets und einem der noch dynamischsten Flussbereiche Deutschlands durchgeführt werden, steht im Widerspruch zu den Angaben der Flößerei, die den Fahrgästen „Natur pur!“ verspricht. Ahnungslos nehmen flößende Firmenfeiern und johlende Junggesellenabschiede den Lebensraumverlust von Fisch bis Flussuferläufer in Kauf.


Eingriffe müssen geprüft werden

In enger Zusammenarbeit mit dem Fischereiverband Oberbayern hat der LFV Bayern beim zuständigen Landratsamt Bad Tölz frühzeitig mitgeteilt, dass man für zukünftige Baggerungen eine naturschutzrechtliche FFH-Verträglichkeitsprüfung fordert, die auch die über die Zeit entstandenen Eingriffe und Schäden aufsummiert und sauber bilanziert.

Eine entsprechende Prüfung war bis Redaktionsschluss noch nicht veranlasst. Wohl aber sah die Regierung von Oberbayern die Notwendigkeit, eine naturschutzrechtliche Befreiung zur Ertüchtigung einer floßbaren Gewässerrinne in der Pupplinger Au am Zusammenfluss von Isar und Loisach zu verbescheiden. Der kommende Eingriff soll also mit Legitimation der nächsthöheren Verwaltungsebene wieder erfolgen, ohne im Vorfeld längst überfällige Prüfungen der Gesamtauswirkungen durchzuführen.


LFV reicht Klage ein

Daher hat der LFV Bayern im Benehmen mit dem Fischereiverband Oberbayern als ultima ratio Klage gegen den Bescheid der Regierung eingereicht. Denn eigentlich läge die Lösung so nahe: Würden alle Flößer in der Loisach oder unterhalb der Loisacheinmündung ihre Fahrten beginnen, wo die Wasserführung ausreichend hoch ist, könnte man sich nicht nur teures Geld für Baggerarbeiten und Verwaltungsverfahren, sondern insbesondere die ständigen Eingriffe in eine der wertvollsten deutschen Flusslandschaften komplett sparen. Den meisten Fahrgästen wäre ein Start von weiter unten vermutlich sogar „wurscht“. Und von uns Fischern gäbe es das Gütesiegel „Fischfreundlicher Flößer“.



Fotos: privat

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