Fischsterben: Jetzt zählt jede Minute
Aktualisiert: vor 14 Stunden
Den Hitzesommer prägten vielfach Fischsterben – dank des Klimawandels wird es immer häufiger zu solchen Extremen kommen. Wie verhalten sich Fischereivereine in solch einer Situation richtig?
Extreme Hitze und ausbleibender Niederschlag sorgten in diesem Jahr für konstant hohe Temperaturen in unseren Gewässern. Zu hoch für viele heimische Fischarten, es kam flächendeckend zu hitzebedingten Fischsterben. Angesichts dieser spürbaren Auswirkungen des Klimawandels stellt sich die Frage: Wie gehen wir als Fischereiberechtigte damit um?
Werden am Gewässer Anzeichen einer kritischen Situation beobachtet, zählen schnelles, besonnenes Handeln und eine klare Meldekette. Ein Fischsterben ist grundsätzlich zuerst der Polizei zu melden. Von Beginn an ist eine lückenlose und umfangreiche Dokumentation gefragt. Hitzebedingte Fischsterben können vielfältige Auslöser als Ursache haben, die im Nachhinein nicht immer zweifelsfrei aufzuklären sind.
Ursachenklärung
Für natürliche Ursachen durch „Höhere Gewalt“ gibt es meist keinen Schadenersatz. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gibt zu den allgemeinen Grundsätzen der Gewässerbewirtschaftung eine Gewährleistung natürlicher Abflussverhältnisse an. Die Angaben kann man grundsätzlich so interpretieren, dass ein hinreichender Abfluss für den Erhalt der natürlichen Gewässerfauna sichergestellt wird. In Krisenzeiten mit extremer Hitze sind daher bestehende Wasserentnahmen, Restwasserabgaben, Stauhaltungen oder Warmwassereinleitungen kritisch zu hinterfragen.
Die untere Wasserbehörde am Landratsamt oder der kreisfreien Stadt ist für wasserrechtliche Fragen im Notfall zuständig, während die Fachberatung für Fischerei des jeweiligen Bezirks fachliche Einschätzungen zur Gewässer- und Bestandssituation liefert. Ergänzend sollte das zuständige Wasserwirtschaftsamt eingebunden werden, etwa zur Beurteilung der Gewässergüte. Eine frühzeitige, parallele Meldung an mehrere Stellen beschleunigt die Hilfe spürbar.
Umgang mit toten Fischen
Tote Fische sollten nicht vorschnell und eigenmächtig entfernt werden. Die Entsorgung der toten (herrenlosen) Fische aus freien Gewässern (§960 BGB) ist behördliche Aufgabe der Kommunen und nicht der Fischereirechtsinhaber. Wichtig ist eine konkrete Abstimmung mit den zuständigen Behörden, bevor die Kadaver geborgen und fachgerecht entsorgt werden. Eine sorgfältige Erfassung von Anzahl, betroffenen Arten, Größenklassen, Fundort und Gewicht (bspw. Wiegescheine der Tierkörperbeseitigung) liefert wichtige Hinweise zur Ursache und bildet zudem die Grundlage für Schadensersatzmeldungen.

Erste Hilfe Maßnahmen
Im Ernstfall steht für die Fische eine schnelle Hilfe in den betroffenen Gewässerabschnitte im Vordergrund. Bei hitzebedingtem Fischsterben kann die Versorgung des Gewässers mit Sauerstoff durch Umwälzung, Belüftung oder Wassereinleitung erfolgen, unter Vermeidung des Aufwirbelns von Sediment.
Besonders effektiv kann der kurzfristige Einsatz von technischen Belüftungsmaßnahmen sein. Diese Maßnahmen sollten am besten durch die Feuerwehr oder das THW umgesetzt werden. Ein Einsatz muss frühzeitig über den Notruf angefragt und mit der unteren Wasserbehörde sowie dem Fischereiberechtigten abgestimmt werden.
Im Extremfall kann eine Hälterung mit anschließender Umsiedlung erforderlich sein. Wichtige Hinweise hierzu finden sie in der Rubrik „Ihr gutes Recht“.
Alle wichtigen Informationen haben wir übersichtlich für Sie zusammengestellt:
Text: Patrick Türk
Foto: LFV Bayern




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